Das sagen Mandaten über Rechtsanwalt Florian Sievers

Beratung bei Lizenzschäden und Urheberrechtsverletzungen
Im Internet passieren Urheberrechtsverletzungen schnell und massenhaft. Wenn Fotos oder anderes Bildmaterial kopiert und auf fremden Seiten eingefügt wird, geschieht der Urheberrechtsverstoß mal bewusst und mal unbewusst. In jedem Fall wurden mit der Nutzung des geschützten Bildmaterials die Rechte des Urhebers – etwa des Fotografen, des Grafikers oder der Fotoagentur – verletzt, denn: Sie haben das Recht, selbst zu entscheiden, was mit ihren Lichtbildwerken passiert, und müssen die Nutzung ihrer Bilder ausdrücklich erlauben. Die unrechtmäßige Nutzung der Fotos löst hingegen Schadensersatzansprüche aus.
In diesen Fällen ist es ratsam, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um eine Unterlassungsklage zu erheben oder Schadensersatz einzufordern. Rechtsanwalt Florian Sievers hat sich auf das Fotorecht spezialisiert und ist Fachanwalt für Urheberrecht. Er berät und vertritt Fotografen, Lichtbildner sowie Bildagenturen. Er erstellt Abmahnungen bei Bilderklau, setzt Ansprüche auf Schadensersatz sowohl bundesweit als auch länderübergreifend durch und erreicht einstweilige Verfügungen bei rechtswidriger Bildnutzung. Bei Bedarf berät Rechtsanwalt Florian Sievers auch bei der Erstellung von Lizenzverträgen zwischen Urhebern und Verwertern. Nutzen Sie einfach das Formular, um Kontakt zu Rechtsanwalt Florian Sievers aufzunehmen.
FAQ: Die wichtigsten Antworten zum Fotorecht
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