Arbeitskleidung

Arbeitskleidung: Pflicht und Recht von Arbeitnehmern

Manche Berufszweige setzen eine bestimmte Arbeitskleidung voraus – das gilt beispielsweise für die Feuerwehr, Polizei oder Bundeswehr. Aber auch Hotels oder Arztpraxen fordern häufig ein einheitliches Erscheinungsbild. Ist das Tragen einer Arbeitskleidung Pflicht? Welche rechtliche Grundlage gibt es dafür? Und welche Regeln gelten konkret? Hier lesen Sie alles zum Thema Arbeitskleidung, Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und -geber.

Arbeitskleidung – Was ist das?

Man unterscheidet zwei Arten von Arbeitskleidung bzw. Berufskleidung:

Schutzbekleidung: Sie wird besonders bei gefährlichen Tätigkeiten getragen. Sie kommt häufig in Handwerk und Industrie sowie im medizinischen Bereich zum Einsatz. Ziel dieser Arbeitskleidung ist, Gefahren vorzubeugen, die durch die Ausübung der Tätigkeit entstehen können. Beispiele für Schutzbekleidung sind Helme, Atemmasken, Schutzanzüge oder Schutzbrillen.

Normale Arbeitskleidung: Bei normaler Arbeitskleidung handelt es sich in der Regel um eine Bekleidung, die für ein einheitliches Erscheinungsbild sorgen soll. Das kann beispielsweise in einem Hotel, einem Restaurant oder auch in einer Arztpraxis vorkommen.

Gut zu wissen: Je nachdem, ob ein Angestellter Schutzbekleidung oder normale Arbeitskleidung für seinen Beruf benötigt, ergeben sich Unterschiede bei der Kostenerstattung und steuerlichen Behandlung. Die Kosten für Schutzbekleidung muss der Arbeitgeber in der Regel übernehmen. Dafür lässt sich normale Arbeitskleidung üblicherweise von der Steuer absetzen.

Arbeitskleidung als Pflicht: Dürfen Arbeitgeber Vorschriften machen?

Ja, das dürfen sie, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Basis dafür ist das Weisungs- und Direktionsrecht. Der Arbeitgeber hat dadurch das Recht, die Art und Weise der Leistung, ihren Gegenstand und die Reihenfolge der Arbeitsschritte festzulegen. Das Weisungs- und Direktionsrecht erstreckt sich auch über Begleitumstände wie die Arbeitskleidung. Das bedeutet: Wenn die Aufgaben oder das Arbeitsumfeld eine bestimmte Arbeitskleidung vorsehen, kann dem Arbeitnehmer angeordnet werden, diese Arbeitskleidung auch zu tragen.

Wer trägt die Kosten für Arbeitskleidung?

Nur bei gesetzlich vorgeschriebener Schutzkleidung besteht die Pflicht für den Arbeitgeber, die Kosten zu übernehmen und die Arbeitskleidung zur Verfügung zu stellen. Basis dafür ist
§ 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arbeitskleidung, die aus persönlichen Sicherheitsgründen angeschafft werden, sind davon allerdings nicht abgedeckt. Hier kann es passieren, dass der Angestellte die Kosten ganz oder anteilig tragen muss. Beispiele dafür sind Schusswesten im Streifendienst, die gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind.

Handelt es sich um normale Arbeitskleidung – beispielsweise, wenn ein niedergelassener Arzt von seinen Angestellten verlangt, sich vollständig in Weiß zu kleiden – handelt es sich um übliche Bekleidung, die theoretisch auch in der Freizeit getragen werden kann: zum Beispiel weiße T-Shirts und weiße Jeans. In diesem Fall müssen die Angestellten selbst ins Portemonnaie greifen. Viele Unternehmen beteiligen sich aber an den Kosten für die Dienstkleidung, sodass für diese Arbeitskleidung nur eine Kostenbeteiligung durch den Arbeitnehmer nötig ist. Außerdem ist diese Art von vorgeschriebener Arbeitskleidung steuerlich absetzbar.

Kann ich Arbeitskleidung von der Steuer absetzen?

Wenn ein Unternehmen weder einen steuerfreien Zuschuss für den Kauf der Arbeitskleidung zahlt noch die Arbeitskleidung selbst anschafft, können Angestellte alle Kosten für ihre Arbeitskleidung von der Steuer absetzen. Darunter fallen auch Kosten für die Reinigung oder Ausbesserungen. Eingetragen werden diese Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten. Dafür werden alle Ausgaben addiert und in der Anlage N als Arbeitsmittel eingetragen. Wichtig: Angestellte sollten alle Rechnungen und Quittungen dazu gut aufbewahren, um in der Steuererklärung die Reinigung der Arbeitskleidung oder den Neukauf der Berufsbekleidung korrekt angeben zu können.

Arbeitskleidung – wie oft neu kaufen oder wechseln?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Ist beispielsweise in einem Hotel eine schwarze Hose vorgeschrieben, obliegt es den Angestellten selbst, wie oft sie sie waschen, wechseln oder durch eine neue ersetzen. Anders sieht es beispielsweise in Krankenhäusern aus. Häufig wird die Arbeitskleidung in regelmäßigem Turnus gewaschen ohne dass sich die Angestellten selbst darum kümmern müssen. Generell gilt: Gibt es gesetzliche Vorgaben, zum Beispiel im Hygienebereich, muss man sich zwingend daran halten.

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