Prozessarbeitsverhältnis

Prozessarbeitsverhältnis: Welche Voraussetzungen müssen für das befristete Arbeitsverhältnis erfüllt sein?

Während eines Kündigungsschutzprozesses bieten manche Arbeitgeber dem Angestellten an, ihn in einem sogenannten Prozessarbeitsverhältnis weiter zu beschäftigen. Aber wann ist so ein Arbeitsverhältnis möglich und muss der Arbeitnehmer den Vorschlag annehmen? Lesen Sie in diesem Blogbeitrag alles zum Thema Prozessarbeitsverhältnis.

Was ist ein Prozessarbeitsverhältnis?

Wenn der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage eingereicht hat, die zu einem Kündigungsschutzprozess bei Gericht führt, wird er für die Prozessdauer häufig von seiner Tätigkeit freigestellt. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Arbeitgeber die Möglichkeit für ein Prozessarbeitsverhältnis anbietet, das der Arbeitnehmer annehmen oder ausschlagen kann. Das Angebot beinhaltet, dass der Angestellte zu unveränderten Konditionen am selben oder einem vergleichbaren Arbeitsplatz weiterbeschäftigt wird. Zu den Konditionen zählen in der Regel die Entgeltfortzahlung, die Arbeitszeit und der Urlaubsanspruch.

Das Prozessarbeitsverhältnis kann bei folgenden Kündigungen angeboten werden:

Das neue Arbeitsverhältnis wird aber erst gültig, wenn der Arbeitnehmer dem Prozessarbeitsvertrag zugestimmt hat. Außerdem ist er nur für den Zeitraum des Prozesses befristet und kann nicht darüber hinaus fortgeführt werden.

Welche Voraussetzungen benötigt ein Prozessarbeitsverhältnis?

Für die Wirksamkeit eines Prozessarbeitsverhältnisses müssen grundsätzlich diese formellen Voraussetzungen erfüllt sein:

  • sachlicher Grund

  • schriftliche Form

  • Zumutbarkeit für Arbeitnehmer

     

Dadurch, dass das Prozessarbeitsverhältnis befristet ist, muss ein sachlicher Grund vorliegen, der die Befristung rechtfertigt. In dem meisten Fällen wird es mit den Milderrungen der Lohnverzugszahlungen seitens des Arbeitgebers begründet.

Die schriftliche Form muss sowohl beim Angebot an den Arbeitnehmer eingehalten werden als auch bei der Einverständniserklärung des Angestellten beachtet werden. Ohne Schriftform ist das Prozessarbeitsverhältnis unwirksam.

Allgemein gilt ein Prozessarbeitsverhältnis für die meisten Arbeitgeber als zumutbar, aber die Arbeitnehmer haben keinen generellen Anspruch auf dieselbe Stelle wie vor der Kündigung. Bei verhaltensbedingten Kündigungen kann der Fall eintreten, dass das Prozessarbeitsverhältnis aufgrund des entsprechenden Kündigungsgrundes als unzumutbar eingestuft wird.

Darf ich das Prozessarbeitsverhältnis ablehnen?

Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die Arbeitnehmer dazu verpflichtet, das Angebot zum Prozessarbeitsverhältnis anzunehmen. Allerdings kann durch die Ablehnung ein großer Nachteil für den Angestellten kommen, wenn er den Kündigungsschutzprozess gewinnt. In dem Fall muss der Arbeitgeber in der Regel den sogenannten Annahmeverzugslohn zahlen, also das gesamte Arbeitsentgelt, dass dem Arbeitnehmer für die Dauer des Prozesses regulär zustehen würde. Wenn der Angestellte aber das Angebot für ein Prozessarbeitsverhältnis abgelehnt hat, hat er am Prozessende auch kein Anrecht auf die entgangenen Lohnzahlungen.

Der große Vorteil eines Prozessarbeitsverhältnisses ist, dass auch im Fall, dass der Arbeitnehmer den Prozess am Ende verliert, er trotzdem während der ganzen Zeit weiterhin sein Gehalt erhalten hat und somit nicht allzu große wirtschaftliche Schäden durch die Kündigung zu erwarten sind.

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