Ablauf der Kündigungsschutzklage

Kündigungsschutzklage: Wie läuft der Prozess beim Arbeitsgericht ab? 

Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird, aber mit den Begründungen des Arbeitgebers oder den Umständen nicht einverstanden ist, kann er eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Wie der Prozess abläuft, erklären wir Ihnen in diesem Blogbeitrag. 

Wann kann ich eine Kündigungsschutzklage einreichen? 

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie gekündigt hat, die Gründe dafür aber Ihrer Meinung nach nicht nachvollziehbar sind oder gar nicht genannt wurden, besteht die Möglichkeit, gegen die Kündigung zu klagen. Für die Einreichung der Klage haben Sie nach Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit. In diesen drei Wochen müssen Sie oder Ihr Anwalt die Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen, wo sie durch die Rechtsantragsstelle entgegengenommen wird. Dort können Sie auch Infos zum Ablauf der Kündigungsschutzklage erhalten. 

Wie läuft eine Klage beim Arbeitsgericht ab?  

Beim Arbeitsgericht wird eine Kündigungsschutzklage mithilfe eines bestimmten Ablaufes behandelt. Nach dem Eingang der Klage informiert das Arbeitsgericht Ihren Arbeitgeber. Danach erhalten beide Parteien einen sogenannten Gütetermin, bei dem eine Güteverhandlung vor dem Vorsitz der Kammer gehalten wird. Bei einer Kündigungsschutzklage sieht der Ablauf des Gütetermines meistens folgendermaßen aus: 

  • Sachverhaltsermittlung durch Befragung beider Parteien  

  • Äußerungen über mögliche Einigung  

  • mündliche Bestätigung der Einigkeit 

  • schriftliche Fixierung der Entscheidung

     

In der Güteverhandlung werden also beide Parteien zuerst befragt, wobei der Arbeitnehmer seine Klage und der Arbeitgeber die Kündigung begründen muss. Anschließend wird versucht, eine Einigung der beiden Parteien zu erreichen. Das kann entweder durch eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, eine Abfindung oder eine Erhöhung der bereits festgelegten Abfindung passieren. Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einig sind, bestätigen sie das mündlich vor dem Richter. Allerdings wird oftmals eine Entscheidungsfrist von zwei Wochen zur Verfügung gestellt, in denen Sie sich beraten lassen und das Angebot durchdenken können. Danach wird der gemeinsam vereinbarte Beschluss schriftlich fixiert. Damit ist das Verfahren abgeschlossen.  

Uneinigkeit: Was passiert nach dem Gütetermin? 

Wenn in der Güteverhandlung keine Einigung erreicht werden kann, kommt es zu einem Kammertermin, der durch das Arbeitsgericht festgelegt wird. Dafür muss der Arbeitnehmer im Vorfeld die Rechtfertigung seiner Ansprüche erklären und der Arbeitgeber soll begründen, warum die Kündigung des Mitarbeiters erfolgt ist.  

Bei dem Kammertermin berät die Kammer dann über die Kündigungsschutzklage und versucht eine Prozessentscheidung zu finden. Manchmal kann es dabei zu einer Zeugenanhörung seitens beider Parteien kommen. Zum Beispiel, wenn die Entscheidungsgrundlage uneindeutig ist und deswegen kein Urteil gefällt werden kann. Am Ende des Sitzungstages verkündet die Kammer dann ihr Urteil des Kündigungsschutzprozesses, was die beiden Parteien anschließend innerhalb von fünf Monaten auch schriftlich erhalten. Das Urteil ist dann schriftlich vollständig ausformuliert und enthält auch den Tatbestand und die Begründung der Entscheidung.   

Kann eine Berufung gegen das Kammerurteil eingelegt werden? 

Sobald Ihnen oder Ihrem Arbeitgeber das Urteil der Kündigungsschutzklage schriftlich vorliegt, haben beide Parteien die Möglichkeit, innerhalb eines Monats eine Berufung gegen das Urteil beim Kammergericht einzulegen. Das ist allerdings in der Regel nur der Fall, wenn das Arbeitsgericht eine Berufung zulässt und es in dem gesamten Kündigungsschutzprozess um eine Abfindungssumme von mehr als 600 Euro geht.  

Wenn eine Berufung gegen das Urteil eingelegt wird, können im Kündigungsschutzprozess nochmal ein bis zwei Jahre Zeit bis zum endgültigen Abschluss vergehen. Der zeitliche Ablauf der Kündigungsschutzklage kann also von wenigen Wochen, bei einer schnellen Einigung, bis zu mehreren Jahren andauern. 

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