Abfindung

Abfindung berechnen: Mit dieser Summe können Sie rechnen

Eine Abfindung ist oftmals das einzige Trostpflaster, das Arbeitnehmer erhalten, wenn sie gekündigt werden. Die Einmalzahlung dient dazu, finanzielle Nachteile abzufedern, die in der Regel auf den Angestellten nach einer Kündigung zukommen. Wir erklären, wie sich die die Höhe der Abfindung berechnen lässt?

Wie viel Abfindung steht mir zu?

Ein generelles Anrecht auf eine Abfindung nach Kündigung haben Angestellte nicht. Spricht der Arbeitgeber allerdings eine betriebsbedingte Kündigung aus und erhebt der Angestellte dagegen bis zum Ablauf der Klagefrist keine Klage, muss der Arbeitgeber ihm eine Abfindung zahlen. Gesetzlich geregelt ist das in § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Eine Abfindungszahlung ist also streng genommen eine Art Tauschhandel: Der Arbeitgeber kann sich durch die Zahlung einer für ihn kalkulierbaren Abfindungssumme vor einem langwierigen und teuren Gerichtsprozess schützen. Der gekündigte Angestellte erhält dafür zum Ende seiner Betriebszugehörigkeit eine – hoffentlich – angemessene Entschädigungszahlung für den Verlust seines Arbeitsplatzes. Doch Vorsicht: Nicht immer ist ein solcher Deal wirklich zum Vorteil des gekündigten Angestellten. Bevor ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wird, sollten Betroffene das Dokument gründlich von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen.

Übrigens: Abfindungszahlungen sind nicht immer nur durch Verhandlungsgeschick zu erreichen. Sie können auch in Sozialplänen, Tarifverträgen, Geschäftsführerverträgen oder einzelnen Arbeitsverträgen geregelt sein.

Abfindungshöhe berechnen: Geht das?

Wer einen Anspruch auf eine Abfindung hat, möchte natürlich wissen, wie er die Abfindung berechnen kann. Pauschale Summen lassen sich hier allerdings nicht benennen. In der Regel hängt die Höhe der Abfindung von individuellen Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und gekündigtem Arbeitnehmer bzw. zwischen ihren Anwälten ab. Chancen auf eine hohe Abfindung haben üblicherweise die Arbeitnehmer, deren Kündigung in irgendeiner Form angreifbar ist. Mit einer hohen Abfindungszahlung wollen sich viele Arbeitgeber dann vor einem langen und mühsamen Rechtsstreit schützen. Darüber hinaus spielen häufig folgende Faktoren eine Rolle, wenn Arbeitgeber die Höhe einer Abfindung berechnen:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Höhe des monatlichen Gehalts in Brutto
  • Konsequenzen des Arbeitsplatzverlustes für den gekündigten Angestellten
  • Verhandlungsgeschick der beiden Parteien bzw. ihrer Anwälte

Wie kann ich meine Abfindung berechnen?

Auch wenn sich keine Pauschalaussagen über die Höhe einer Abfindung treffen lassen, gibt es immerhin eine Art Faustformel, mit der gekündigte Angestellte ein Gefühl für die vermutlich gezahlte Summe erhalten und eine mögliche Abfindung berechnen können:

Höhe der Abfindung = 0,5 x Brutto-Monatsgehalt x Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren

Hier eine Beispielrechnung: Wird Frau Müller nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt, erhält sie bei einem Brutto-Monatsgehalt von 3.000 Euro eine Abfindung von 15.000 Euro. Angefangene Betriebsjahre werden aufgerundet, wenn mindestens die Hälfte des Jahres abgelaufen ist.

Berechnung der Abfindung: Kostenlos und mit wenigen Klicks

Noch einfacher lässt sich die Abfindung berechnen, wenn man einen kostenlosen Abfindungsrechner verwendet, der Ihnen nach wenigen Klicks ihre mögliche Abfindungssumme ermittelt. Wichtig zu wissen: Der Abfindungsrechner ist lediglich eine Orientierungshilfe zur Höhe der Abfindung. Mit genügend Verhandlungsgeschick kann es möglich sein, noch höhere Summen ausgezahlt zu bekommen. Empfehlenswert ist es immer, bei Abfindungsverhandlungen einen Rechtsexperten an der Seite zu haben, der Sie vollumfassend berät und Sie routiniert und souverän in Verhandlungsgesprächen vertritt.

- Schritt 1 von 5
8 Jahre
3000
Durchschnittliche Abfindung:
12000

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