Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag: Darauf sollten Arbeitnehmer achten!

Anstelle der knallharten Kündigung bieten Arbeitgeber ihren Angestellten häufig einen Aufhebungsvertrag an. Klingt besser als eine Kündigung – aber ist es das auch? Was ist ein Aufhebungsvertrag und was muss man dabei beachten? Wir erklären es!

Aufhebungsvertrag – Was steckt dahinter?

Bei einem Aufhebungsvertrag – auch Auflösungsvertrag genannt – handelt es sich um eine schriftlich festgelegte Abmachung, mit der ein Angestelltenverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet werden kann; und zwar einvernehmlich von Arbeitgeber- und Angestelltenseite. Und hier besteht auch schon der größte Unterschied zur Kündigung, denn diese wird meist einseitig ausgesprochen: entweder vom Arbeitgeber aus oder freiwillig vom Arbeitnehmer.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Zuerst einmal muss man betonen, dass Auflösungsverträge vor allem für Arbeitgeber einen großen Vorteil haben, wenn sie sich ohnehin von einem Angestellten trennen möchten. Denn: Eine echte Kündigung ist häufig eine rechtlich unsichere Sache und lässt sich in vielen Fällen anfechten, wenn Fehler gemacht werden. Um einen langwierigen Rechtsstreit zu umschiffen, können Arbeitgeber in weiser Voraussicht einen Aufhebungsvertrag aufsetzen und sich so einvernehmlich mit dem Angestellten einigen – in diesem Fall gibt der betreffende Angestellte nämlich sein Recht auf den Kündigungsschutz auf. Für diesen Verzicht bieten Arbeitgeber beispielsweise häufig eine bestimmte Abfindungssumme als Gegenleistung an. Der Aufhebungsvertrag wird damit sozusagen zum Abfindungsvertrag.

Für alle Arbeitnehmer ist wichtig zu wissen: Arbeitgeber dürfen sie weder zwingen noch bedrängen, einen Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag zu unterschreiben. Wer sich in einer solchen Situation befindet oder sich über die eigenen Vorteile und Nachteile eines Aufhebungsvertrags unsicher ist, sollte sich unbedingt vor der Unterschrift von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten lassen.

Welche Vorteile und Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll für Angestellte? Hier lassen sich vor allem drei Vorteile von Aufhebungsverträgen hervorheben:

  • Wenn Arbeitnehmer bereits einen neuen Job in Aussicht haben, hilft ein Aufhebungsvertrag, um die geltende Kündigungsfrist zu verkürzen.

  • Bei einem Aufhebungsvertrag haben Angestellte die Chance zu verhandeln. Eine Bedingung für ihre Unterschrift kann beispielsweise die Ausstellung eines guten qualifizierten Zeugnisses sein oder die bezahlte Freistellung für einen festgelegten Zeitraum.

  • Mit einer Aufhebungsvereinbarung steigen die Chancen auf eine gute Abfindung, denn auch hier besteht die Chance auf Verhandlung.

Aufhebungsvertrag: Nachteile müssen bedacht werden

Bevor Angestellte einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, sollten sie sich jedoch auch genau über mögliche Nachteile im Klaren sein – denn die kann ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer durchaus haben. Hier einige Beispiele für Nachteile, die ein Aufhebungsvertrag mit sich bringen kann:

  • Mit einem Aufhebungsvertrag sind die festgeschriebenen Kündigungsfristen ausgehebelt. Das liegt daran, dass sich Arbeitgeber und Angestellter einvernehmlich für die Trennung ausgesprochen haben. In diesem Fall kommt es also nicht zur Kündigung – und Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich auf einen beliebigen letzten Arbeitstag einigen. Unter Umständen sind Angestellte dann aber von heute auf morgen arbeitslos.

  • Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt und sich damit bewusst von seinem Arbeitgeber trennt, muss mit einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld rechnen. In der Regel beträgt sie zwölf Wochen. Eine Nachzahlung gibt es nicht. Für viele Arbeitnehmer entsteht also ein großer Verlust. Betroffene sollten vor Unterschrift unter einem Aufhebungsvertrag unbedingt von einem Rechtsexperten prüfen lassen, ob sie mit einer Arbeitslosengeld-Sperre rechnen müssen.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag? Die Frage nach der besseren Wahl muss individuell beantwortet werden. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann bei der Entscheidung helfen und einen vorteilhaften Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer aushandeln.

Fazit: Aufhebungsverträge müssen immer eingehend geprüft werden!

Ein Aufhebungsvertrag bzw. Auflösungsvertrag für Arbeitnehmer kann auf den ersten Blick eine gute Alternative zur Kündigung sein. Viele Angestellte lassen sich jedoch von vermeintlichen Zugeständnissen des Arbeitgebers – wie zum Beispiel einer hohen Abfindungszahlung – blenden. Sie übersehen dabei schnell auch Nachteile, die in einem Aufhebungsvertrag stecken können. Deshalb ist es unerlässlich, ein so wichtiges Dokument wie einen Aufhebungsvertrag vorab von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen.

Wir von der CoRight vermitteln auf Wunsch kompetente Anwälte, die sich mit Aufhebungsverträgen, Kündigungen und Abfindungsverhandlungen bestens auskennen. Wer neben einem Anwalt für Arbeitsrecht auch einen Arbeitsrechtsschutz braucht, können wir zudem doppelt helfen: Mit unserem Rechtsschutz sofort im Arbeitsrecht übernehmen wir das Kostenrisiko bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag. Lassen Sie sich kostenlos von uns dazu beraten!

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