Urlaubsanspruch bei Teilzeit
Urlaubanspruch bei Teilzeit: Wie viel Urlaub darf ich nehmen?
Arbeiten Sie in Teilzeit und haben sich schon einmal gefragt, ob Ihre genehmigten Urlaubstage eigentlich auch arbeitsrechtlich korrekt sind? Die Berechnung ist nämlich gar nicht so einfach, wie man denken mag. In diesem Blogbeitrag informieren wir Sie über die verschiedenen Formeln, um die richtige Anzahl an Urlaubstagen für Teilzeitkräfte herauszufinden.
Wer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub?
Laut dem Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) § 1 hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer pro Kalenderjahr Anspruch auf den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub, der bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Urlaubstage beträgt. Bei dieser Tatsache wird nicht zwischen Teil- und Vollzeitkräften unterschieden. Der Mindesturlaub richtet sich dabei nach den Arbeitstagen des Arbeitnehmers. Hier fällt Ihnen jetzt vielleicht schon auf, dass es nicht um die vertraglich festgelegten Stunden geht, welche der Arbeitnehmer wöchentlich abarbeitet, sondern tatsächlich um die Arbeitstage. An diesem Tag kann der Mitarbeiter also entweder zwei oder auch acht Stunden arbeiten, es ändert nichts an seinem Urlaubsanspruch.
Wann habe ich als Teilzeitangestellter Anrecht auf 24 Urlaubstage?
Arbeitnehmer, die sechs Werktage pro Woche arbeiten, haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Tagen. Innerhalb des Arbeits- oder Tarifvertrages kann natürlich auch eine höhere Anzahl an Urlaubstagen festgelegt sein. Dafür ist es egal, ob sie in Teilzeit oder Vollzeit angestellt sind. Wenn der Mitarbeiter also sechs Tage die Woche im Unternehmen anwesend ist und das regelmäßig, aber jeden Tag beispielweise nur drei Stunden arbeitet, hat er auch als Teilzeitangestellter ein Anrecht auf die 24 Tage bezahlten Mindesturlaub.
Wie wird der Urlaub bei Teilzeit berechnet?
Viele der Teilzeit-Arbeitnehmer haben keinen Dienstplan, der jede Woche exakt gleich aussieht, da sie flexibel mitentscheiden können, wann sie arbeiten wollen. Dadurch kann der Urlaubsanspruch nur anhand der gearbeiteten Tage im Kalenderjahr berechnet werden.
In diesem Beispiel hat das Unternehmen für Vollzeitangestellte 30 Urlaubstage festgelegt. Diese 30 Tage werden durch die Gesamtanzahl der geöffneten Werktage des Unternehmens (nicht Ihre eigenen Arbeitstage!), an denen gearbeitet wurde, geteilt und mit Ihren absolvierten Arbeitstagen multipliziert:
30 Urlaubstage (Vollzeit) / 260 geöffnete Werktage x 130 eigene Arbeitstage = 14,9 Urlaubstage
Hier darf kaufmännisch aufgerundet werden, wodurch der Arbeitnehmer 15 bezahlte Urlaubstage erhält.
Im zweiten Beispiel hat der Arbeitnehmer zwar geregelte Arbeitszeiten in seiner Teilzeitanstellung, ist aber nicht jeden geöffneten Werktag im Unternehmen anwesend. Der Unterschied zum ersten Beispiel ist der Dienstplan, der jede Woche gleich ist. Auch hier liegt die festgelegte Urlaubszeit für Vollzeitmitarbeiter bei 30 Tagen und der Arbeitnehmer ist jede Woche drei Tage bei der Arbeit. Bei dieser Rechnung werden die geöffneten Werktage des Unternehmens pro Woche und nicht des ganzen Jahres berücksichtigt:
30 Urlaubstage (Vollzeit) / 5 geöffnete Werktage pro Woche x 3 eigene Arbeitstage pro Woche = 18 Urlaubstage
Wie viel Urlaubstage hat man bei einer 20-Stunden-Woche?
Mithilfe dieser Formeln lässt sich der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnen – für alle Wochenstunden. Wer den Urlaubsanspruch in Teilzeit bei einer 20-Stunden-Woche ermitteln will, muss demnach berücksichtigen, ob er die 20 Wochenstunden auf sechs Werktage verteilt oder ob er einige Wochentage regulär frei hat. Genauso verhält es sich, wenn man den Urlaubsanspruch bei einer 30-Stunden-Woche oder den Urlaubsanspruch in Teilzeit bei einer 25-Stunden-Woche ausrechnen möchte.
Ein Teilzeitangestellter, der jede Woche zu den gleichen Zeiten und an jedem Werktag arbeitet, hat also mehr Urlaubsanspruch als einer, der sich seine Arbeitszeit flexibel einteilen kann. Trotzdem bevorzugen viele die Möglichkeit, sich die Arbeitstage mit aussuchen zu können.
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