Arbeitszeitgesetz

Arbeitszeitgesetz: Wie viele Stunden muss ich wöchentlich arbeiten?

Die Arbeitszeiten von Angestellten sind im Arbeitszeitgesetz geregelt, aber gibt es eigentlich auch Vorgaben, wie viele Pausen am Tag gemacht werden müssen und ob Arbeitnehmer am Sonntag grundsätzlich nicht arbeiten sollten? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Regelungen aus dem Arbeitszeitgesetz und wie sie die Angestellten schützen sollen.

Was ist das Arbeitszeitgesetz?

Das Arbeitszeitgesetz wird auch Arbeitszeitschutzgesetz (ArbZG) genannt und soll Angestellten vor allem Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit bieten. Das Gesetz enthält unter anderem Vorschriften zu folgenden Bereichen:

  • Arbeitszeit

  • Sonn- und Feiertage

  • Ruhezeiten

  • Nachtarbeit

     

Unter den Schutz des Arbeitszeitgesetzes fallen die meisten Arbeitnehmer, es gibt aber auch ein paar Ausnahmen, die in § 18 ArbZG genannt werden. Unter anderem fallen diese Personengruppen raus:

  • Selbstständige

  • Minderjährige

  • Leitende Angestellte

  • Soldaten

     

Arbeitnehmer unter 18 Jahren werden durch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) gesichert und fallen auch wegen anderer Regelungen zu Arbeitszeiten nicht unter das generelle Arbeitszeitgesetz. Minderjährige in der Ausbildung werden dementsprechend durch das Jugendarbeitsschutzgesetz, mit der Volljährigkeit dann durch das Arbeitszeitschutzgesetz geschützt.

Was steht im Arbeitszeitgesetz?

Im Arbeitszeitgesetz gibt es Regelungen, die maßgeblich für den Arbeitsalltag von Angestellten sind. Darunter fallen hauptsächlich folgende:

  • tägliche Arbeitszeit

  • wöchentliche Arbeitszeit

  • Pausenregelung

  • Ruhezeit nach Schichtende

  • Sonn- und Feiertage

  • Schicht- und Nachtarbeit

     

Gesetzlich ist die tägliche Arbeitszeit in § 3 ArbZG geregelt und legt einen Achtstundentag für alle Arbeitnehmer fest. Die acht Stunden können auf zehn erweitert werden, wenn der Arbeitnehmer dafür einen Ausgleich in Form von freien Tagen oder Gehalt erhält.

Durch den Achtstundentag ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden beschränkt, wenn man davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer sechs Tage pro Woche arbeitet. Wenn die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden verlängert wird, sind 60 Arbeitsstunden pro Woche möglich, die auch entsprechend ausgeglichen werden müssen.

Die vorgeschriebenen Pausenzeiten hängen von der Arbeitsdauer des Angestellten ab. Unter sechs Stunden Arbeit gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Pausenpflicht. Wenn ein Arbeitnehmer zwischen sechs und neun Stunden beschäftigt ist, muss er mindestens 30 Minuten Pause machen. Bei mehr als neun Stunden Schicht muss die Pausenzeit mindestens 45 Minuten betragen. Generell gilt, dass die Pausenzeit aufgeteilt werden kann, jeder Anteil aber aus Minimum 15 Minuten bestehen muss.

Arbeitszeitgesetz regelt Ruhezeit

Nach der Arbeit ist es für die Gesundheit des Arbeitnehmers wichtig, genügend Zeit zum Regenerieren und Entspannen zu bekommen. Daher gilt eine Ruhezeit, die mindestens elf Stunden von einem Schichtende zum nächsten Schichtbeginn vorschreibt. Die Ruhezeit muss zusammenhängen, darf also nicht unterbrochen werden. In Ausnahmefällen kann sie auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn dafür innerhalb eines Kalendermonats eine zwölf-stündige Ruhezeit gewährleistet wird.

Laut § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmer in der Regel an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden, um genug Freizeit zu ermöglichen. In § 10 ArbZG werden aber viele Ausnahmen anhand von Branchen aufgezählt, in denen die Angestellten auch regulär Sonntagsarbeit ableisten müssen. Das gilt zum Beispiel für Krankenhäuser, Landwirtschaftsbetriebe oder Sicherheitsangestellte.

Auch Arbeitnehmer, die Schicht- und Nachtarbeit leisten, werden durch das Arbeitszeitschutzgesetz geschützt. Nachtarbeit findet statt, sobald ein Angestellter mehr als zwei Stunden in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens arbeitet. Dann muss auch zwischen der Nacht- und der nächsten Tagschicht eine Ruhepause von mindestens elf Stunden gewährleistet sein. Außerdem muss die nächtliche Arbeit durch bezahlte freie Tage oder finanziellen Zuschlag ausgeglichen werden. Schichtarbeiter dürfen grundsätzlich nur maximal acht Stunden täglich bei einer Sechs-Tage-Woche arbeiten.

Was zählt rechtlich zur Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit eines Angestellten beginnt ab dem Aufnahmezeitpunkt der Tätigkeit und läuft bis Schichtende. Gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen werden nicht mitgezählt. Unter anderem zählen aber diese Beschäftigungen mit zur Arbeitszeit:

Wenn Sie während Ihrer Schicht also eine der aufgelisteten Sachen erledigen müssen, zählt diese in Ihre bezahlte Arbeitszeit mit rein. Aber auch Dienstreisen und vom Arbeitgeber angeordnete Fort- bzw. Weiterbildungen zählen als Arbeitszeit und werden dementsprechend vergütet.

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