Überstunden

Überstunden: Kann ich Überstunden verweigern?

Sie kennen es wahrscheinlich, wenn Ihr Chef kurz vor Feierabend noch mit einer dringenden Angelegenheit an Ihren Schreibtisch kommt. Aber müssen Sie dann auch wirklich länger arbeiten oder können Sie die Überstunden verweigern? In diesem Blogbeitrag klären wir Fragen rund ums Thema Überstunden.

Was sind Überstunden überhaupt?

Als Angestellter in einem Unternehmen, ist in Ihrem Vertrag die Arbeitszeit festgelegt. Wenn Sie die überschreiten, leisten Sie Überstunden für den Betrieb, um somit eventuell eine Mitarbeiterlücke zu füllen, weil jemand krank ist oder weil es gerade eine hohe Auftragslage gibt, die anders nicht zu schaffen ist. Regelungen zu Überstunden sollten sich in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag wieder finden, damit Sie wissen, ob sie zur Ableistung verpflichtet sind.

Wie viele Überstunden sind erlaubt?

Eine gesetzliche Überstundenregelung ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. Dort wird festgehalten, dass ein Arbeitnehmer mit einem regulären Achtstunden-Tag höchstens zwei Überstunden pro Tag ableisten darf. Die Höchstgrenze bei Vollzeitarbeitenden ist dementsprechend zehn Stunden Arbeit am Tag. Diese Regel bezieht sich allerdings auf jeden Werktag, also auch den Samstag. Wenn Sie nur fünf Tage in der Woche arbeiten, hat Ihr Arbeitgeber dementsprechend einen größeren Spielraum, um Überstunden anzusetzen.

Natürlich gibt es Ausnahmeregelungen für Überstunden. Folgende Personengruppen müssen keine Überstunden ableisten, da sie als besonders schutzwürdig gelten:

  • Schwangere

  • Jugendliche

  • Schwerbehinderte

     

Müssen Überstunden bezahlt werden?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Regelung zur Auszahlung von Überstunden oder Mehrarbeit, weil so etwas im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbart wird. Überstunden müssen per se nicht ausgezahlt werden, sondern können auch in Form von Freizeitausgleich ausgeglichen werden. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer also frei geben, wenn beispielweise momentan nicht viel im Betrieb zu tun ist und dafür werden die geleisteten Überstunden abgebaut.

Kann ich Überstunden verweigern?

Grundsätzlich gilt, dass es auf die Regelungen in Ihrem Arbeits- bzw. Tarifvertrag ankommt. Wenn dort festgelegt wurde, dass es zu Überstunden kommen kann, sind die Arbeitnehmer verpflichtet, diese auch abzuleisten, wenn es nötig ist. Wenn in Ihrem Arbeitsvertrag aber keine Überstundenregelung getroffen wurde, müssen auch keine Überstunden gemacht werden. Hier spielt auch das Maßregelungsgesetz in § 612a BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) eine wichtige Rolle. Der Paragraf besagt, dass ein Arbeitgeber keinen Mitarbeiter dafür bestrafen darf, dass dieser von seinen Rechten Gebrauch macht. Wenn also keine Überstundenregelung festgelegt wurde, können Sie auch keine Abmahnung erhalten, wenn Sie der Aufforderung nicht nachkommen.

Werden Überstunden versteuert?

Überstunden müssen in der Regel ganz normal versteuert werden, da sie wie normales Gehalt behandelt werden. Es gibt allerdings die Ausnahme, wenn Sie einen Überstundenzuschlag bei Feiertags-, Wochenend- oder Nachtarbeit erhalten. In dem Fall können Sie Ihre Überstunden dann teilweise steuerfrei auszahlen lassen.

Kann ich etwas gegen permanente Überstunden tun?

Wenn Sie das Gefühl haben, Sie leisten zu viele Überstunden und würden das gerne ändern, sollten Sie als Erstes mit Ihrem Arbeitgeber darüber sprechen. Eventuell lässt sich eine Vereinbarung mit einer Obergrenze an wöchentlichen Überstunden finden. Dafür können Sie auch den Betriebsrat oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht als Unterstützung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie in Teilzeit arbeiten, aber unverhältnismäßig viele Überstunden ableisten, kann es zu einem Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung kommen, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen müssen.

Unbezahlte Überstunden sind übrigens nur zulässig, wenn Ihr Arbeitgeber diese nicht angeordnet hat. Bleiben Sie nach Feierabend freiwillig länger im Büro, haben Sie kein Recht auf eine Auszahlung oder Freizeitausgleich.

Was passiert nach einer Kündigung mit den Überstunden?

Sie können nach einer Kündigung Ihre gesammelten Überstunden nutzen, um früher aus dem Betrieb auszuscheiden, ohne die Kündigunsfrist zu verletzten. Damit verzichten Sie allerdings auf sämtliche finanziellen Ansprüche der geleisteten Mehrarbeit. Wenn Sie aber so viele Überstunden angesammelt haben, dass ein früheres Ende der Arbeitszeit nicht zum Abbauen ausreicht, ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die restlichen Stunden auszuzahlen, so dass sie nicht einfach verfallen.

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