Abmahnungsgründe

Gründe für Abmahnungen: Welche Arten von Begründungen gibt es?

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie abmahnt, muss er den Grund dafür sachlich belegen können und er darf nicht willkürlich sein. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, welche Gründe eine Abmahnung rechtfertigen und welche Regelungen dafür im Arbeitsrecht festgelegt sind.

Was bedeutet eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine Verdeutlichung davon, dass Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ihre arbeitsrechtlichen Pflichten verletzt haben. Das heißt, es wurde gegen einen festgelegten Bestandteil des Arbeits- oder Tarifvertrages verstoßen. Diese Pflichtverletzung kann arbeitsrechtliche Folgen, meistens eine Kündigung, haben, was durch die Abmahnung deutlich gemacht wird.

Was sind Gründe für eine Abmahnung?

Im Allgemeinen gilt, dass eine Abmahnung wegen Fehlverhalten nur ausgesprochen werden kann, wenn die Person selbst Einfluss auf das jeweilige Problem hat. Es muss ein sogenanntes steuerbares Verhalten vorliegen.

Diese Begründungen können die Grundlage für die Abmahnung eines Mitarbeiters bilden:

  • private Nutzung des Dienstwagens ohne Erlaubnis

  • Verspätungen

  • Arbeitszeitbetrug

  • private Telefonate während der Arbeitszeit

  • Diebstahl

  • Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz

  • Fehlverhalten gegenüber Kollegen/Vorgesetzten/Kunden

  • private Internetnutzung während der Arbeitszeit

  • Annahme von Bestechungsgeld

  • Rufschädigung

  • Überschreitung der Urlaubszeit

  • Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften

  • Verletzung der Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit

  • unerlaubte Nebentätigkeit

  • Mobbing

  • Datenmissbrauch

  • Arbeitsverweigerung

     

Allerdings kann auch ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten abmahnen. Dafür kann einer der folgenden Gründe ausreichen:

  • Missachtung des Datenschutzes

  • Beleidigungen und Mobbing

  • sexuelle Belästigung von Angestellten

  • Gehalt entspricht nicht vertraglich festgelegter Summe

  • Missachtung Arbeitsschutz

  • ausbleibende oder mehrfach unpünktliche Gehaltszahlung

  • Nichteinhaltung der Arbeits- oder Pausenzeiten

  • Forderung von Überstunden ohne vertragliche Rechtfertigung

     

Was sind keine Abmahnungsgründe?

Dadurch, dass nur Verhalten abgemahnt werden kann, was steuerbar ist, können Sie zum Beispiel nicht abgemahnt werden, weil Sie öfter als andere Kollegen krankgeschrieben sind. Auch wenn Sie aufgrund körperlicher oder psychischer Gegebenheiten leistungsschwächer als Ihre Mitarbeiter sind, ist das kein Abmahnungsgrund im Arbeitsrecht.

Außerdem sollten Sie beim Erhalt einer Abmahnung auf die richtige Form der Begründungen achten. Es reicht nicht aus, wenn Ihr Arbeitgeber schreibt, Sie seien öfter unpünktlich gewesen. Er muss genau beschreiben, wann und wie die Verspätung vorgefallen ist.

Eine Formulierung dafür wäre:

„Frau S. ist am 09.11.21 erst um 9:23 Uhr im Betrieb erschienen, obwohl bereits um 8:30 Uhr Schichtbeginn gewesen wäre.“

Schreibt Ihr Arbeitgeber in der Abmahnung aber beispielweise folgendes, reicht die Beschreibung des Vorfalles nicht aus:

„Frau S. ist des Öfteren unpünktlich erschienen.“

In dem Fall wäre die Abmahnung ungültig und Sie können die Entfernung aus Ihrer Personalakte einfordern.

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