Verhalten bei Abmahnung

Abmahnung: Wann darf mein Arbeitgeber mich abmahnen?

Wenn der Arbeitgeber eine Abmahnung erteilt, weiß man manchmal vielleicht gar nicht genau, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen das für einen hat und was man dagegen tun kann, wenn die Abmahnung einem ungerechtfertigt erscheint. Wir erklären Ihnen, was Sie bei dem Thema beachten sollten.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist die höhere Stufe zu einer einfachen Ermahnung, die keine Folgen für das Arbeitsverhältnis hat. Dabei macht der Arbeitgeber gegenüber dem Mitarbeiter deutlich, dass er mit dessen Verhalten in einer bestimmten Situation nicht zufrieden ist. Das nennt man eine arbeitsrechtliche Pflichtverletzung. Der Arbeitnehmer hat also etwas falsch umgesetzt oder gar nicht gemacht, was in seinem Arbeits- oder Tarifvertrag anders festgelegt wurde. Mit dem Ausspruch einer Abmahnung, die schriftlich oder mündlich erfolgen kann, droht der Arbeitgeber mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, meistens einer Kündigung, wenn sich das Verhalten des Mitarbeiters nicht ändern sollte.

Was ist ein Abmahnungsgrund?

Generell gilt, dass nur sogenanntes steuerbares Verhalten abgemahnt werden kann, also nur etwas, worauf der Arbeitnehmer selbst Einfluss hat. Darunter fallen Dinge wie Unpünktlichkeit, Fehler bei der Arbeit, das fehlende Anzeigen von Krankheitsfällen und Arbeitsverweigerung. Auch Rufschädigung gegenüber des Betriebes oder Beleidigungen von Kollegen können zu einer Abmahnung führen. Straftaten bei der Arbeit wie Diebstahl oder Erpressung führen in vielen Fällen aufgrund ihrer Schwere auch direkt zu einer Kündigung, ohne vorherige Abmahnung.

Wie muss eine Abmahnung erfolgen?

Ob eine Abmahnung schriftlich oder mündlich erfolgt, ist dem Arbeitgeber überlassen. Allerdings fehlt es ihm bei einer mündlichen Abmahnung, beispielsweise im Falle einer Kündigungsschutzklage, an Beweismitteln für erfolgte Abmahnungen, weswegen sie häufig schriftlich ausgeführt wird. Es gibt keine rechtlichen Fristen, bis wann ein Verhalten abgemahnt werden darf, aber wenn das Fehlverhalten zu lange unkommentiert bleibt, verwirkt der Arbeitgeber das Recht auf diese Konsequenz.

Für die Rechtswirksamkeit einer Abmahnung gibt es drei Voraussetzungen:

  • genaue Beschreibung des Abmahnungsgrundes

  • Aufforderung an den Arbeitnehmer sein Verhalten zu ändern

  • Androhung von Rechtsfolgen für das Arbeitsverhältnis (Kündigung), wenn keine Verhaltensänderung erfolgt

     

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten und eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt ist, können Sie dagegen rechtlich vorgehen und haben Anspruch auf eine Rücknahme der Abmahnung und die Entfernung aus der Personalakte.

Nach wie vielen Abmahnungen darf ich gekündigt werden?

Auch hier gibt es keine verbindliche Regel, aber die Schwere des Verstoßes spielt eine Rolle. Wenn Sie aufgrund von Unpünktlichkeit abgemahnt wurden, werden Sie in der Regel nicht so schnell gekündigt wie jemand, der aus der Betriebskasse gestohlen hat. Daher gibt es bei Kündigungen wegen Abmahnungen immer rechtlichen Spielraum, den Sie durch einen Anwalt prüfen lassen sollten. Allerdings kann eine Kündigung, die mit Ihren bereits erhaltenen Abmahnungen begründet wird, nur eine verhaltensbedingte Kündigung sein und kann somit durch eine Kündigungsschutzklage angefochten werden.

Wie verhalte ich mich nach Erhalt einer Abmahnung richtig?

Wenn Sie den Grund der Abmahnung nachvollziehen können und als gerechtfertigt empfinden, sollten Sie natürlich Ihr Verhalten dementsprechend anpassen, damit es nicht zu weiteren Vorfällen kommt. Eine berechtigte Abmahnung kann auch nach einigen Jahren aus der Personalakte entfernt werden, da leichte Pflichtverletzungen wie kleinere Arbeitsfehler im Laufe der Zeit an Bedeutung verlieren.

Es gibt aber auch Fälle, in denen der Arbeitnehmer davon überzeugt ist, dass die Abmahnung nicht rechtens ist. Dann kann man anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und den Tatbestand überprüfen lassen. Dabei kann es dann passieren, dass die Abmahnung tatsächlich als ungerechtfertigt anerkannt wird und Widerspruch eingelegt wird. Dann kann eine Rücknahme der Abmahnung und die Entfernung aus der Personalakte angefordert werden.

Sie haben eine Abmahnung erhalten, empfinden diese aber als ungerechtfertigt? Wir von der CoRight vermitteln Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt aus unserem Partnernetzwerk, der Ihnen den Ablauf erklärt und Sie bei der Prüfung der Abmahnung begleitet. Sollten Sie zudem keine gültige Rechtsschutzversicherung haben, können wir Ihnen mit unserem Sofort-Rechtsschutz im Arbeitsrecht das Kostenrisiko abnehmen. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten!

Fragen zum Arbeitsrecht oder zum Sofort-Rechtsschutz?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!