Erfassung der Arbeitszeit

Arbeitszeiterfassung: Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit dokumentieren?

Seit einiger Zeit steht das Thema der Arbeitszeiterfassung immer mehr in der Debatte. Sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Stundenerfassung der täglichen Arbeitszeit zu führen und inwiefern hat das Vorteile für Arbeitnehmer? Diese und weitere Fragen werden in diesem Blogbeitrag behandelt.

Was ist mit Arbeitszeiterfassung gemeint?

Arbeitszeiterfassung ist auch unter dem Begriff Stundenerfassung bekannt und bedeutet, dass die tägliche Arbeitszeit von Arbeitnehmern genau erfasst wird. Dadurch soll eine Arbeitszeitkontrolle entstehen, die sowohl Vorteile für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer hat. Dabei wird dokumentiert, wann der Mitarbeiter anfängt zu arbeiten, Pausen einlegt und um welche Uhrzeit die Arbeit beendet wird. Die Arbeitszeiterfassung kann in der Betriebsvereinbarung festgelegt werden.

Die Vorteile von Arbeitszeiterfassung sind unter anderem diese:

  • Arbeitgeber wissen, ob Mitarbeiter sich an vertraglich festgelegte Zeiten hält

  • Arbeitnehmer können ihre Überstunden erfassen und genau dokumentieren

  • Pausenzeiten, die zum Schutz der Arbeitnehmer dienen, werden festgehalten

Somit ist eine Erfassung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit von Vorteil für beide Parteien.

Ist die Arbeitszeiterfassung Pflicht?

Laut dem EuGH-Urteil (Europäischer Gerichtshof) zur Arbeitszeiterfassung im Mai 2019 müssen Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten in einem objektiven, zugänglichen und verlässlichen System vollständig erfassen. Das Urteil des EuGH dient dem Schutz der Arbeitnehmer, um diese vor (unbezahlten) Überstunden zu bewahren. Durch die genaue Dokumentierung können sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter Verstöße gegen vertraglich festgelegte Regelungen bei den Behörden melden und die Stundenerfassung als Beweis nutzen. Allerdings wurde das EuGH-Urteil noch nicht in Deutsches Recht überführt, was heißt, dass Arbeitgeber momentan noch nicht zur Umsetzung verpflichtet sind. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung wird eintreten, wenn das Gesetz dazu in Deutschland verabschiedet wird.

Zurzeit gibt es aber schon Branchen, in denen die geleistete Arbeitszeit dokumentiert werden muss, da in diesen die Gefahr der Schwarzarbeit erhöht ist. Dazu zählen zum Beispiel folgende:

  • Gaststätten und Hotelgewerbe

  • Transport- und Logistikunternehmen

  • Paket- und Zeitungszustellungsfirmen

  • Baugewerbe

Wie kann ich meine Arbeitszeiten erfassen?

Momentan ist keine feste Form der Zeiterfassung vorgegeben. Das kann sich aber ändern, wenn das Gesetz in Deutschland umgesetzt wird. Die Dokumentation kann also entweder als digitale Arbeitszeiterfassung oder analog mithilfe verschiedener Möglichkeiten durchgeführt werden:

  • Stundenzettel, bei dem Arbeitnehmer Zeiten selbstständig einträgt

  • An- und Abmeldung mithilfe von Chipkarte oder Fingerabdruck

  • Stempelkarte bei Arbeitsbeginn und -ende

  • Excel-Tabelle, die der Arbeitgeber führt

Grundsätzlich können Arbeitgeber die Pflicht zur Stundenerfassung an ihre Mitarbeiter abgeben, so dass diese selbst für die korrekte Dokumentation zuständig sind. Die wahrscheinlich einfachste und am wenigsten manipulierbare Option ist die digitale Erfassung durch eine Chipkarte, das Smartphone oder den Fingerabdruck des Arbeitnehmers. Hier übernimmt das jeweilige System die Auswertung der Zeiten und sowohl der Mitarbeiter als auch der Arbeitgeber können die Zeiterfassung nicht beeinflussen, wenn sich gewissenhaft ein- und ausgecheckt wird.

Fragen zum Arbeitsrecht oder zum Sofort-Rechtsschutz?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!