Freistellung bei Kündigung

Freistellung nach Kündigung: Bekomme ich eine Lohnfortzahlung? 

Haben Sie gerade eine Kündigung erhalten und möchten nun eine Freistellung erreichen? Hat Ihr Arbeitgeber Sie freigestellt und Sie kennen sich mit der rechtlichen Lage nicht ganz aus? In diesem Blogbeitrag geht es um die verschiedenen Arten einer Freistellung und was Sie dabei beachten sollten. 

Freistellung bei Kündigung: Welche Unterschiede gibt es? 

Grundsätzlich gibt es verschiedene Formen der Freistellung von der Arbeit nach einer Kündigung:  

  • einseitig oder einvernehmlich 

  • bezahlt oder unbezahlt

  • widerruflich oder unwiderruflich

  • personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt  

Im Allgemeinen bedeutet eine Freistellung, dass der Arbeitnehmer von seiner Tätigkeit befreit wird. Das kann entweder dauerhaft oder für eine befristete Zeit passieren. In der Regel werden Freistellungen nach einer ordentlichen Kündigung ausgesprochen, wodurch der Arbeitnehmer dann bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr bei der Arbeit erscheinen muss. Wenn Sie allerdings fristlos gekündigt werden, entfällt die Möglichkeit zur Freistellung automatisch.  

Unterschieden wird zwischen einseitigen und einvernehmlichen Freistellungen. Bei einer einvernehmlichen Freistellung tritt der eben beschriebene Fall einer ordentlichen Kündigung mit der anschließend gemeinsam beschlossenen Freistellungsphase ein. Die einseitige Freistellung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, etwa wenn der Arbeitgeber begründen kann, dass beispielsweise die Einsatzmöglichkeit nicht mehr existent oder ein Vertrauenswegfall zwischen ihm und dem Mitarbeiter entstanden ist.

Kann der Arbeitnehmer nach der Kündigung eine Freistellung verlangen? 

Generell gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung nach erhaltener Kündigung. Das heißt, selbst wenn der gekündigte Mitarbeiter gerne freigestellt werden möchte, muss der Arbeitgeber dem Wunsch nicht nachgehen, da Arbeitnehmer ihrem Chef grundsätzlich bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet sind. Aber auch wenn Sie keine dauerhafte Freistellung erhalten, muss Ihr Arbeitgeber Ihnen zumindest für Termine, die mit der Jobsuche und Bewerbung zu tun haben, freigeben. Das umfasst zum Beispiel Vorstellungsgespräche oder ein Probearbeiten.

Es gibt aber noch weitere Gründe für eine Freistellung nach einer Kündigung. Manchmal ist es möglich, eine unbezahlte Freistellung nach der Kündigung in Notsituationen genehmigt zu bekommen. Das kann zum Beispiel für die Pflege eines Angehörigen sein. Auch wenn Sie zufällig mitbekommen haben, dass einer Ihrer Kollegen unbezahlten Urlaub nehmen durfte, haben Sie Anspruch darauf und können sich nach einer Kündigung freistellen lassen 

Lohnfortzahlung: Wann wird eine Freistellung weiterhin vergütet? 

Arbeitnehmer können eine Lohnfortzahlung während der Freistellungsphase nicht grundsätzlich verlangen. Allerdings ist es in der Regel üblich, dass das Gehalt, sowie die Sozial- und Pflegeversicherungsbeiträge bei einer Freistellung nach ordentlicher Kündigung weiterhin vom Arbeitgeber gezahlt werden, da das Arbeitsverhältnis noch nicht beendet ist.

Kann ich während der Freistellung woanders arbeiten? 

Die Frage nach einem neuen Job während der Freistellungsphase ist sicher für viele interessant und es ist tatsächlich oftmals möglich. Es sollten bei einer Nebentätigkeit aber einige Aspekte beachtet werden: 

  • Vereinbarungen im Arbeits- oder Tarifvertrag

  • Wettbewerbsverbot und Treuepflicht gegenüber dem eigenen Unternehmen

  • Anzeige- und Genehmigungspflicht der Nebentätigkeit beim Arbeitgeber

     

Tendenziell stimmen die meisten Arbeitgeber einem Neubeginn zu, wodurch auch die Arbeit bei einem Konkurrenzunternehmen, was sonst durch das Wettbewerbsverbot untersagt ist, möglich wird. Beachtet werden sollte hierbei aber, dass in Ihrem Arbeitsvertrag keine Klausel zur Anrechnung des zusätzlichen Gehaltes auf die Lohnfortzahlung festgehalten wurde. In dem Fall würden sie dann nicht beide vollen Gehälter ausgezahlt bekommen. 

Sie wurden bei der Arbeit freigestellt, sind sich aber nicht sicher, welche Auswirkung die Freistellung für Sie hat? Wir von der CoRight vermitteln Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt aus unserem Partnernetzwerk, der Sie zu einer Freistellung bei Kündigung umfassend beraten kann. Sollten Sie zudem keine gültige Rechtsschutzversicherung haben, können wir Ihnen mit unserem Sofort-Rechtsschutz im Arbeitsrecht das Kostenrisiko abnehmen. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten! 

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