Anspruch auf Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis: Wann habe ich Anspruch darauf?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, ob Ihr Arbeitgeber eigentlich dazu verpflichtet ist, Ihnen ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn das Arbeitsverhältnis bald endet? Wir erklären Ihnen in diesem Blogbeitrag, ob Sie ein Recht darauf haben und welche Fristen Sie beachten müssen.

Was ist ein Arbeitszeugnis?

Ein Arbeitszeugnis ist ein Dokument, in dem Ihr Arbeitgeber Infos über Ihre Arbeitsstelle, die Art der Anstellung und die Zeit der Beschäftigung zusammenfasst. Diese Art von Arbeitszeugnis wird als einfaches Arbeitszeugnis bezeichnet. Wenn Ihr Arbeitgeber auch noch ausführt, wie er Ihre Leistungen und Verhalten in diesem Arbeitsverhältnis bewertet, nennt man das ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Es ist wichtig, dass das Arbeitszeugnis ausgedruckt und unterschrieben ist. Im Falle, dass der eigentliche Arbeitgeber verhindert ist, kann auch eine Vertretung in leitender Position das Dokument unterschreiben.

Muss der Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen?

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat grundsätzlich jeder Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, der Arbeitgeber muss es also ausstellen, wenn Sie danach verlangen. Das gilt unter anderem für Nebenjobs, Teilzeit- und Vollzeitstellen, Praktika und auch Ausbildungsstellen. Sie haben auch Recht auf ein Arbeitszeugnis bei einem Vorgesetztenwechsel, das Ihr ehemaliger Arbeitgeber verfasst.

Allerdings gibt es generell einige Punkte zu beachten:

  • Leiharbeiter haben nur gegenüber der Leiharbeitsfirma Anspruch auf Arbeitszeugnis

  • qualifiziertes Arbeitszeugnis nur nach Verlangen des Arbeitnehmers

  • Auszubildene haben Anspruch auf einfaches Ausbildungszeugnis nach Prüfung

  • mögliche Ablauffristen im Vertrag

     

Gibt es Fristen, die für ein Arbeitszeugnis eingehalten werden müssen?

In einigen Arbeits- oder Tarifverträgen existieren möglicherweise festgelegte Fristen zum Verlangen des Arbeitszeugnisses bei Ihrem Arbeitgeber. Wenn diese dann verstrichen sind, wird es schwerer eins ausgestellt zu bekommen. Allerdings gelten diese Fristen meistens nur für qualifizierte Arbeitszeugnisse und Sie können trotzdem noch ein einfaches Zeugnis erhalten. Wenn in Ihrem Vertrag keine Ablauffristen festgelegt sind, gibt es kein allgemein gültiges Datum, bis wann Sie den Wunsch nach einem Zeugnis geäußert haben müssen. Generell wird empfohlen, den Arbeitgeber relativ bald, wenn das Ende des Arbeitsverhältnisses absehbar ist, nach einem Arbeitszeugnis zu fragen. Ansonsten können sich gegebenenfalls auch entstehende Konflikte währen der Kündigungsphase negativ auf das Zeugnis auswirken.

Laut des Bundesarbeitsgerichts steht dem Arbeitnehmer das Arbeitszeugnis auch nicht erst am letzten Tag des Arbeitsverhältnisses zu, sondern schon nach dem Aussprechen der Kündigung. Dann kann das Zeugnis für neue Bewerbungen genutzt werden.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellen will?

Sie haben laut der Gewerbeordnung § 109 Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Das heißt, wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, es Ihnen auszustellen, können Sie darauf klagen. Qualifizierte Arbeitszeugnisse können laut vieler Arbeitsgerichte bis kurz nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses verlangt werden. Danach verfällt der Anspruch und Sie können nur noch ein einfaches Arbeitszeugnis erhalten. In den meisten Fällen lassen Arbeitsgerichte im Klagefall zwischen sechs Monaten und drei Jahren Zeit für die Geltungsmachung des Anspruches, aber das ist stark einzelfallabhängig.

Ihnen wurde gekündigt und Sie möchten ein Arbeitszeugnis anfragen, wissen aber nicht wie? Wir von der CoRight vermitteln Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt aus unserem Partnernetzwerk, der Ihnen den Ablauf erklärt und Sie begleitet, bis Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten. Sollten Sie zudem keine gültige Rechtsschutzversicherung haben, können wir Ihnen mit unserem Sofort-Rechtsschutz im Arbeitsrecht das Kostenrisiko abnehmen. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten!

Fragen zum Arbeitsrecht oder zum Sofort-Rechtsschutz?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!