Betriebsrat

Betriebsrat: Braucht jedes Unternehmen einen Betriebsrat?

Betriebsräte sind als sogenannte Arbeitnehmervertreter dafür bekannt, in Unternehmen für die Rechte der Mitarbeiter einzustehen und sich mit dem Arbeitgeber über mögliche Entscheidungen auszutauschen. Aber kann eigentlich jeder Betrieb einen Betriebsrat gründen und was sind dessen Aufgaben? Wir erklären in diesem Blogbeitrag alles Wichtige zum Thema Betriebsrat.

Wann kann man einen Betriebsrat gründen?

Grundsätzlich kann jedes selbstständige Unternehmen, das aus mindestens fünf Arbeitnehmern besteht, einen Betriebsrat gründen. Allerdings gibt es keine Pflicht für Betriebe, ein solches Gremium zu haben. Wenn also kein Arbeitnehmer die Notwendigkeit im Unternehmen sieht, kann auch der Arbeitgeber niemanden dazu verpflichten, denn die Mitgliedschaft im Betriebsrat ist ehrenamtlich. Das ist so geregelt, damit niemand finanzielle Vorteile erhält, weil er im Betriebsrat tätig ist.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Die Aufgaben von Betriebsräten sind in § 80 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) geregelt. Allgemein kann man sagen, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber in seiner Sozialverantwortung kontrolliert. Unter anderem hat der Vorgesetzte den Betriebsrat über zukünftige Änderungen im Unternehmen zu informieren und bespricht außerordentliche Vorkommnisse mit den Mitgliedern. Außerdem achtet der Betriebsrat auf die Einhaltung von Daten- und Arbeitsschutz. Besonders im Fokus stehen dabei (schwer-)behinderte Arbeitnehmer, Auszubildende und ältere Mitarbeiter.

Was hat der Betriebsrat für Rechte?

Um seine Mitverantwortung durchsetzen zu können, stehen dem Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz bestimmte Rechte gegenüber dem Arbeitgeber zu. Das sind vor allem folgende:

  • Informationsrecht (Mitteilung über Entscheidungen)

  • Mitbestimmungsrecht (Anteilnahme an Entscheidungen)

  • Anhörungsrecht (Anhörung vor Kündigung eines Mitarbeiters)

  • Initiativrecht (Durchsetzung eigener Ideen)

  • Zustimmungsverweigerung (Umsetzung einer Maßnahme wird verweigert)

     

Es ist üblich, dass ein Betriebsrat regelmäßig Sitzungen abhält, in denen über das Unternehmen gesprochen wird. Diese werden ordentliche Betriebsratssitzungen genannt. Außerdem sind außerordentliche Sitzungen nötig, wenn es ein dringendes Problem gibt, was die Mitglieder besprechen müssen, wie zum Beispiel eine Kündigung.

Wie setzt sich ein Betriebsrat zusammen?

Wenn ein Unternehmen aus mehr als fünf wahlberechtigten Angestellten besteht, kann ein Betriebsrat gewählt werden. Dafür dürfen alle Angestellten aus den Kandidaten wählen, was weder durch den Arbeitgeber noch durch andere Mitarbeiter ver- oder behindert werden darf. Die Amtszeit des gewählten Betriebsrates beträgt vier Jahre, wonach neu gewählt wird. Alle Regeln zur Wahl des Betriebsrats sind in § 7 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes festgelegt.

Die Größe des Betriebsrates hängt von der Unternehmensgröße ab. Ein Betrieb mit mindestens fünf und höchstens 20 wahlberechtigten Angestellten wählt eine Person als Betriebsrat. Wenn der Betrieb aber beispielsweise aus minimum 101 und maximal 200 entsprechenden Mitarbeitern besteht, muss der Betriebsrat sieben Mitglieder vorweisen können.

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