Renteneintritt

Altersrente: Wann ist der gesetzliche Renteneintritt?

In Deutschland legt der Gesetzgeber das Alter fest, mit dem Arbeitnehmer in Rente gehen dürfen. Das hat sich in den letzten Jahren nach hinten verschoben, um das Rentensystem nicht zu überlasten und die Zahlung der gesetzlichen Altersrente weiter garantieren zu können. Aber kann ich denn immer noch mit 63 in Rente gehen und ist dieser Zeitpunkt eigentlich verpflichtend? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen alles zum Thema Renteneintritt.

Wann ist der frühestmögliche Renteneintritt?

2007 wurde in Deutschland eine Rentenreform beschlossen, durch die das Renteneintrittsalter von 63 auf 67 Jahre angehoben wurde. Die Anhebung wird seit 2012 stufenweise durchgeführt und dauert planmäßig noch bis 2029 an. Der älteste betroffene Jahrgang ist dabei 1947, deren Renteneintritt jedes Jahr bis 2023 um einen Monat angehoben wird. Ab 2024 soll die Anhebung beginnend bei Geburtenjahrgang 1959 jährlich zwei Monate betreffen. Um das Renteneintrittsalter berechnen zu können, stellt die Deutsche Rentenversicherung einen Rechner auf ihrer Webseite zur Verfügung.

Die Gründe für die Rentenreform waren folgende:

  • steigende Lebenserwartung

  • sinkende Geburtenzahlen

     

Durch weniger Nachkommen sinkt die Zahl an Arbeitnehmern, die in die Rentenkasse einzahlen. Gleichzeitig haben, durch die gestiegene Lebenserwartung aber mehr Rentner Anrecht auf die finanzielle Unterstützung vom Staat. Deswegen ist finanzieller Druck im Rentensystem entstanden, der durch die Reform von 2007 entlastet werden soll.

Gibt es Ausnahmen von der regulären Altersrente?

Natürlich gibt es auch Ausnahmen von Arbeitnehmern, die schon vor der Vollendung des 67. Lebensjahres in Rente gehen können. Das sind diese:

  • besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben

  • schwerbehinderte Arbeitnehmer können durch die Reform mit 65 Jahren in Altersrente gehen

  • langjährig Beschäftigte im Bergbau („unter Tage“) dürfen ihre Rente bereits mit 62 Jahren beginnen

     

Auch wenn Sie keinen der genannten Punkte erfüllen, ist ein früherer Renteneintritt möglich, wenn Sie dafür Abschläge in Kauf nehmen. Für jedes Jahr, das ein Arbeitnehmer früher in Rente geht, wird ihm ein Prozentsatz von der monatlichen Rentensumme abgezogen. Die Prozentsätze sind abhängig von Ihrer geleisteten Arbeit und werden individuell bestimmt.

Die Abschläge könnten beispielsweise so aussehen, wenn ein Arbeitnehmer zwei Jahre vor gesetzlichem Regeleintritt in Rente geht:

  • 1000 Euro Rente mtl. – 7,2% Abschlag = 928 Euro Rente mtl.

Dadurch hat der Arbeitnehmer im Beispiel einen Abschlag von 72 Euro bei vorzeitiger Rente. Ob sich die Rente mit Abschlägen lohnt, ist individuell zu entscheiden und hängt vor allem von Ihnen selbst ab. Wenn es Sie gesundheitlich entlasten würde, früher in Rente zu gehen, ist das sicher eine Überlegung wert.

Darf man weiterarbeiten nach Renteneintritt?

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und trotzdem noch weiterarbeiten möchten, ist das auch möglich. Im Gegenzug erhalten Sie dann für jeden Monat über der Altersgrenze, in dem Sie keine Rentenzahlung beanspruchen, einen Zuschlag von 0,5 % für Ihren späteren Erhalt. Das sind jährlich 6 % mehr Rente. Außerdem erhöht sich die Rentenzahlung auch dadurch, dass Sie durch Ihre Tätigkeit weiterhin in die Rentenkasse einzahlen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Teilrente. Teilrentner arbeiten, wie der Name bereits vermuten lässt, in Teilzeit und erhalten trotzdem bereits einen Anteil ihrer Rente. Auch sie zahlen durch ihre Beschäftigung weiterhin in die Rentenkasse ein, was die Altersrente erhöht. Die Teilrente wird erreicht, wenn der Arbeitnehmer jährlich mehr als 6300 Euro verdient. Dann berechnet sich der Rentenanteil folgendermaßen:

  • gesetzliche Altersrente – 40% = Teilzeitrente

Eine weitere Voraussetzung für die Teilzeitrente ist aber, dass der Lohn des Arbeitnehmers zusammen mit der Summe der Teilzeitrente nicht größer ist als die Entgeltsumme, die der Arbeitnehmer vor Rentenbeginn verdient hat.

Möchten Sie früher in Rente gehen und benötigen eine Beratung? Wir von der CoRight vermitteln Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt aus unserem Partnernetzwerk, der Sie umfassend berät und die Möglichkeiten zum weiteren Verfahren mit Ihnen bespricht. Sollten Sie zudem keine gültige Rechtsschutzversicherung haben, können wir Ihnen mit unserem Sofort-Rechtsschutz im Arbeitsrecht das Kostenrisiko abnehmen. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten!

Fragen zum Arbeitsrecht oder zum Sofort-Rechtsschutz?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!