Bildungsurlaub

Bildungsurlaub: Muss mein Arbeitgeber mir Bildungsurlaub gewähren?

Die meisten Angestellten haben gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub, wissen davon aber gar nichts. Deswegen erklären wir Ihnen in diesem Artikel, was Bildungsurlaub überhaupt ist, welche Arbeitnehmer ihn beantragen können und was er Ihnen bringen kann.

Was fällt alles unter Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub ist auch als Bildungsfreistellung oder -zeit bekannt, fällt unter Sonderurlaub und bedeutet eine meist fünftägige Freistellung von der Arbeit, in der Angestellte ein Seminar besuchen, statt ihrer regulären Tätigkeit nachzugehen. Bildungsurlaub kann ganz verschieden aussehen und beispielsweise folgendes sein:

  • Sprachkurse

  • konkrete fachliche Fortbildungen

  • persönlichkeitsbildende Kurse

  • Yoga-Retreat

     

Generell gilt, dass die Angebote für Bildungsurlaube nicht zwangsläufig etwas mit der beruflichen Fachrichtung des Arbeitnehmers zu tun haben müssen und wie eine klassische Weiterbildung gestaltet sein sollen, sondern in jegliche Richtung gehen können. Ob Bildungsurlaub also am Meer, im Ausland oder in einer VHS (Volkshochschule) stattfindet, ist grundsätzlich nicht ausschlaggebend für die Genehmigung.

Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?

Gesetzlich ist ein fünftägiger Anspruch pro Kalenderjahr für bezahlten Sonderurlaub festgelegt. Das gilt aber leider nicht für alle Berufsgruppen und Bundesländer. Folgende Arbeitnehmer fallen aus dem Anspruch raus:

  • Arbeitnehmer aus Sachsen

  • Arbeitnehmer aus Bayern

  • Beamte

  • Richterämter

  • Zivildienstler

  • Soldaten

     

Für Beamte gelten Sonderreglungen, die die Bundesländer jeweils selbst bestimmen und wodurch auch sie möglicherweise einen Anspruch auf Bildungsurlaub ziehen können. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung für alle anderen Arbeitnehmer aus den restlichen 14 Bundesländern, die das Bildungsfreistellungsgesetz teilweise schon in den 1990er Jahren eingeführt haben. Aber auch dann müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens sechs Monaten

  • Seminar ist für Bildungsurlaub anerkannt

  • Arbeitgeber stimmt Antrag zu

     

Bei der Auswahl eines passenden Kursangebots müssen Sie darauf achten, dass er für Bildungsurlaub anerkannt ist, sonst greifen die gesetzlichen Regelungen nicht. Außerdem kann der Arbeitgeber dem Antrag widersprechen, wenn er dringende betriebliche Gründe wie eine Unterbesetzung vorweisen kann.

Wird der Bildungsurlaub bezahlt?

Bildungsurlaub fällt nicht unter den vertraglich festgelegten Erholungsurlaub. Ihre regulären Urlaubstage werden also nicht gekürzt und Ihnen aberkannt. Arbeitgeber sind verpflichtet, das Gehalt des Arbeitnehmers während der Bildungsfreistellung weiter zu zahlen. Allerdings kommen Vorgesetzte nicht für die entstehenden Kosten auf, denn die müssen Bildungsurlauber selbst bezahlen:

  • Fahrt- und Unterbringungskosten

  • Kursgebühren und Lehrmittel

     

Allerdings können die Ausgaben für Bildungsurlaube steuerlich abgesetzt werden. Beachten Sie, dass der Antrag in der Regel mindestens vier bis neun Wochen vor Antritt beim Arbeitgeber eingereicht werden sollte.

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