Streitwert bei Kündigungsschutzklagen

Streitwert der Kündigungsschutzklage: Wie hoch sind die Gerichtskosten?

Wenn Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen, wird der sogenannte Streitwert ermittelt, um die Gerichts- und Anwaltskosten zu planen. Aber woran orientiert sich die Summe und kann sie durch verschiedene Faktoren beeinflusst werden? In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen alles rund um den Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage.

Was ist der Streitwert?

Der Streitwert ist auch unter den Begriffen Gegenstands- oder Verfahrenswert bekannt und soll die Ermittlung von Gerichts- und Anwaltskosten erleichtern. In der Regel gilt, je höher der Gegenstandswert ist, desto mehr kann der Prozess beim Arbeitsgericht kosten. Das gilt vor allem für arbeits-, verwaltungs- und zivilrechtliche Verfahren. Die Gebühren des Gerichtsverfahrens staffeln sich durch die Orientierung am Streitwert und an den Vorgaben des GKG (Gerichtskostengesetz).

Die Höhe der Anwaltskosten sind individuell abzuklären. Manche Rechtsanwälte bevorzugen ein festes Honorar, das schon im Voraus festgelegt wird und andere nutzen den Streitwert, um die Kosten daran anzupassen.

Wie berechnet man den Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage?

Generell gilt, dass das Arbeitsgericht den Streitwert festlegt und dabei an § 42 des Gerichtskostengesetzes (GKG) anknüpft. Dort ist festgelegt, dass der Gegenstandswert einer Kündigungsschutzklage etwa dem Vierteljahresentgelt des Arbeitnehmers entsprechen soll. Das heißt, die Höhe setzt sich aus drei Brutto-Monatsgehältern zusammen.

Wenn der Angestellte im Monat 3.000 Euro brutto verdient hat, entspricht der Streitwert seiner Klage also 9.000 Euro. Manchmal erhalten Arbeitnehmer monatlich verschiedene Gehaltssummen, weswegen das Arbeitsgericht dann den Mittelwert der drei Monate vor Kündigungseingang ermittelt und diesen als Bruttogehalt festlegt. Der Streitwert kann aber auch je nach Beschäftigungslänge des Arbeitsnehmers schwanken:

Dauer des ArbeitsverhältnissesHöhe des Streitwerts
bis zu sechs Monateein Brutto-Monatsgehalt
bis zu zwölf Monatezwei Brutto-Monatsgehälter
mehr als zwölf Monatedrei Brutto-Monatsgehälter

 

Das Minimum des Gegenstandwertes muss in der Regel einem Brutto-Monatsgehalt entsprechen.

Kann sich der Streitwert erhöhen?

Falls der Arbeitnehmer neben der Kündigungsschutzklage auch noch Anträge für beispielsweise die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses oder für Gehalt, das er nicht erhalten hat, stellt, kann sich dadurch der Streitwert erhöhen.

Auch durch einen Weiterbeschäftigungsantrag, den viele gekündigte Angestellte einreichen, steigt der Gegenstandswert der Klage grundsätzlich um ein weiteres Brutto-Monatsgehalt. Bei einem Entgelt von 3.000 Euro monatlich würde die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht inklusive Weiterbeschäftigungsantrag also einen Streitwert von 12.000 Euro erreichen.

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