Abfindung und Sozialversicherung

Abfindung: Ist meine Abfindung relevant für die Sozialversicherung?

Wer nach der Kündigung eine Abfindung erhält, ist wahrscheinlich erleichtert, dass das Kapitel der Anstellung somit abgehakt ist. Aber ist die Abfindungssumme eigentlich relevant für die Sozialversicherung und muss deswegen mit Sozialabgaben gerechnet werden? Wir erklären Ihnen in diesem Blogbeitrag alles, was bei Abfindungen hinsichtlich der Sozialversicherung beachtet werden sollte.

Wann erhält man eine Abfindung?

In der Regel werden Abfindungen nach einer Entlassung gezahlt, um sicherzugehen, dass der Arbeitnehmer im Gegenzug keine Klage gegen die Kündigung einreichen wird. Es ist also eine Art Tauschhandel, um die Kündigung des Angestellten so problemlos wie möglich zu gestalten.

Es gibt aber auch sogenannte unechte Abfindungen. Das sind Summen, die der Arbeitnehmer noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses erhält. Unechte Abfindungen werden beispielsweise im Rahmen einer Änderungskündigung gezahlt, wenn der Arbeitnehmer nicht einfach gekündigt wird, sondern einen anderen Arbeitsplatz erhält.

Sind Abfindungen sozialversicherungspflichtig?

Eine reguläre Abfindung, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, ist nicht sozialversicherungspflichtig und somit frei von Sozialabgaben. Sie gilt als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und eine mögliche zukünftige Minderung des Gehalts. Dadurch, dass die Abfindung erst nach Ende des Angestelltenverhältnisses gezahlt wird, gilt sie nicht mehr als Arbeitsentgelt. Dadurch ist sie abgabefrei und hat keinen Einfluss auf die Sozialversicherungsbeiträge.

Aber Vorsicht! Bei unechten Abfindungen, die während der Anstellung gezahlt werden, gilt diese Regel nicht. Der Arbeitnehmer bekommt die Summe während seines Angestelltenverhältnisses ausgezahlt, weswegen sie als Arbeitsentgelt angesehen wird und dadurch vollständig unter die SV-Pflicht fällt.

Was für Abgaben fallen bei einer Abfindung an?

Es müssen zwar keine Sozialabgaben auf eine Abfindung nach der Kündigung bezahlt werden, sie ist aber trotzdem steuerpflichtig. Um die Steuern nicht in zu sehr in die Höhe zu treiben, gibt es die sogenannte Fünftelregelung. Dabei wird die Abfindungssumme aufgeteilt, um die Abgaben für den Arbeitnehmer nicht zu hoch werden zu lassen.

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