Änderungskündigung

Änderungskündigung: Welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Ihr Arbeitgeber kann keine Änderungen in Ihrem Arbeitsvertrag vornehmen, ohne dass Sie zustimmen. Wenn Sie sich dabei nicht einig werden, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen, um Teile des Vertrages zu überarbeiten. Doch was genau sind die Voraussetzungen für eine Änderungskündigung und wie funktioniert sie überhaupt? Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie als Arbeitnehmer haben.

Was ist eine Änderungskündigung?

Arbeitnehmer können eine Änderungskündigung erhalten, wenn Uneinigkeiten mit dem Vorgesetzten darüber bestehen, ob und wie bestimmte Änderungen im Arbeitsvertrag festgelegt werden sollen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer gesundheitlich nicht mehr das leisten kann, was vertraglich festgelegt wurde und der Arbeitgeber aufgrund dessen die Arbeitszeit und das Gehalt kürzen möchte. Unter einer Änderungskündigung versteht man das Aussprechen einer Kündigung, die gleichzeitig ein Angebot zur Annahme von vorgeschlagenen Vertragsänderungen enthält.

Wie kann der Arbeitnehmer auf die Änderungskündigung reagieren?

Nach der Aussprache einer Änderungskündigung gibt es verschiedene Handlungsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer:

  • Annahme der Änderungen, wodurch Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird

  • Ablehnung der Änderungen und Hinnahme der Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • Nichtannahme des Änderungsangebotes und Kündigungsschutzklage

  • Annahme der Änderungen unter Vorbehalt und Änderungsschutzklage

     

Durch die Annahme der Änderungen läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Allerdings wird der Arbeitsvertrag durch das entsprechende Angebot des Arbeitgebers geändert. Der Arbeitnehmer hat sich also beispielweise auf eine Herabstufung seines Stundenlohns eingelassen und behält dafür seinen Arbeitsplatz.

Bei der zweiten Möglichkeit hat der Arbeitnehmer seine Anstellung verloren, weil er die Änderungen in jeglicher Form abgelehnt hat. Damit endet das Arbeitsverhältnis wie bei einer normalen Kündigung.

Eine sehr riskante Möglichkeit ist, dass der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht annimmt und gleichzeitig eine Kündigungsschutzklage nach dem Kündigungsschutzgesetz einlegt. Hierbei kann es passieren, dass er die Klage verliert und dann auch kein Anrecht mehr auf eine spätere Annahme der Änderungen im Arbeitsvertrag hat. Der Arbeitnehmer würde damit also seinen Job verlieren.

Bei einer Annahme unter Vorbehalt und einer Änderungsschutzklage laut § 2 des Kündigungsschutzgesetztes, nimmt der Arbeitnehmer die Änderungen unter Vorbehalt an und legt eine Änderungsschutzklage ein. Wenn er diese gewinnt, bleibt sein Arbeitsvertrag beim Alten und die Änderungen werden nicht umgesetzt. Wenn er die Klage aber verliert, hat er das Angebot seines Arbeitgebers ja bereits unter Vorbehalt angenommen, wodurch der Vertrag jetzt geändert werden kann.

Was gibt es bei einer Änderungskündigung zu beachten?

Genau wie bei einer regulären Kündigung gibt es Voraussetzungen, um den Prozess durchführen zu können. Der Arbeitgeber muss sich auf mindestens einen der folgenden Punkte stützen können, um die Änderungskündigung im Falle einer Klage zu begründen:

  • personenbedingte Gründe (z.B. Krankheit)

  • verhaltensbedingte Gründe (z.B. Straftaten am Arbeitsplatz)

  • betriebsbedingte Gründe (z.B. Schließung des Standorts)

Außerdem muss der Arbeitnehmer sich an vorgegebene Fristen halten. Sowohl bei Erhebung von einer Kündigungsschutz- oder Änderungsklage als auch für die Erklärung zur Annahme unter Vorbehalt hat der Mitarbeiter drei Wochen Zeit. Die Erklärungen sollten schriftlich formuliert und festgehalten werden. Die Frist für die Annahme zu Änderungen im Arbeitsvertrag stellt der Arbeitgeber selbst.

Eine Abfindung ist wie bei einer regulären Kündigung nicht gesetzlich vorgeschrieben, kann aber ausgehandelt werden. Auch der Betriebsrat kann im Falle einer Änderungskündigung eine Rolle spielen, denn der Vorgesetzte muss ihn von der Änderungskündigung in Kenntnis setzen, wobei der Betriebsrat auch entscheiden kann, dass der Fall unzulässig ist.

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