Betriebsrat

Betriebsrat: Welche Aufgaben und Pflichten haben Betriebsratsmitglieder?

Ein Betriebsrat im Unternehmen soll dafür sorgen, dass die Rechte der Arbeitnehmer gegenüber dem Vorgesetzten vertreten werden. Dafür stehen sie in engem Austausch mit dem Arbeitgeber und beraten über verschiedenste Angelegenheiten im Unternehmen. Aber hat der Betriebsrat eigentlich noch andere Aufgaben und was sind seine Pflichten? Diese Fragen beantworten wir Ihnen hier.

Welche Aufgaben hat der Betriebsrat?

Die Betriebsratsaufgaben sind in § 80 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) geregelt und lassen sich in vier Kategorien einteilen:

  • Gestaltungsaufgaben

  • Überwachungsaufgaben

  • Schutzaufgaben

  • Förderungsaufgaben

     

Die Gestaltungsaufgaben beinhalten, dass Maßnahmen getroffen werden sollen, die vorteilhaft für die Belegschaft des Unternehmens sind. Dabei hat der Betriebsrat ein sogenanntes Initiativrecht, was bedeutet, dass der Arbeitgeber die Vorschläge zur Gestaltung des Betriebes anhören muss, bevor er sie an- oder ablehnen kann. Einen wichtigen Stellenwert bei den Gestaltungsaufgaben hat die Gleichstellung der Geschlechter. Der Betriebsrat muss dafür sorgen, dass kein Arbeitnehmer aufgrund seines Geschlechts diskriminiert oder benachteiligt wird.

An Überwachungsaufgaben denken wahrscheinlich die meisten als Hauptaufgabe, wenn sie von Betriebsräten sprechen. Hierbei geht es um die klassischen bürokratischen Aufgaben wie beispielsweise die Überwachung, ob Tarif- und Arbeitsverträge eingehalten oder Unfallverhütungsvorschriften durchgeführt werden. Außerdem ist der Betriebsrat dafür verantwortlich zu überwachen, ob der Arbeitgeber arbeits- und sozialrechtliche Regelungen beachtet. Dabei geht es häufig um die Kündigungsschutz-, Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetze.

Zu den Aufgaben vom Betriebsrat zählen auch die Schutzaufgaben, die vor allem gegenüber besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmern wie Schwangeren, (schwer-)behinderten Mitarbeitern, älteren und ausländischen Angestellten gelten. Für jede der Personengruppen gibt es verschiedene vorgesehene Maßnahmen, die die Ratsmitglieder umsetzen sollen. So sollen beispielweise ältere und (schwer-)behinderte Arbeitnehmer bewusst bei beruflichen Bildungsmaßnahmen berücksichtigt und integriert werden. Laut § 75 des BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ist der Betriebsrat außerdem verpflichtet, darauf zu achten, dass niemand aufgrund seiner Nationalität, Kultur oder Religion im Unternehmen benachteiligt wird.

Bei den Förderungsaufgaben des Betriebsrates geht es vor allem darum, die Gleichstellung der Geschlechter und die Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern. Dabei soll der Rat durch praktische Maßnahmen bei der Gestaltung des Arbeitslebens positive Auswirkungen für die Angestellten hervorbringen. Dafür nimmt der Betriebsrat aktiv an Überlegungen zu flexiblen Arbeitszeiten, Teilzeitstellen, sowie Mutterschaftsurlaub und Elternzeit mit dem Arbeitgeber teil.

Welche Pflichten hat der Betriebsrat?

Die Pflichten des Betriebsrates lassen sich in die drei folgenden Kategorien einteilen:

  • allgemeine Verpflichtungen

  • Fortbildungspflicht

  • Schweigepflicht

     

Zu den allgemeinen Pflichten gehört vor allem die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber, die die Grundlage für alle Gespräche und Verhandlungen bieten soll. Wichtig dafür ist auch, dass ein ernster Wille in Auseinandersetzungen mit dem Vorgesetzten besteht, um die Funktion des Betriebsrats als Belegschaftsvertretung möglichst gut umsetzen zu können. Außerdem müssen die Mitglieder an den Betriebsratssitzungen teilnehmen, die der Betriebsratsvorsitzende leitet.

Die Fortbildungspflicht besagt, dass die Teilnahme der Mitglieder an Schulungen zur Arbeit im Betriebsrat verpflichtend ist.

Außerdem unterliegt der Betriebsrat einer Schweigepflicht, die sowohl für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als auch für sämtliche Personalangelegenheiten gilt. Dabei zählen andere Arbeitnehmer im Betriebsrat nicht als Dritte. Innerhalb des Rates darf sich also ausgetauscht und beraten werden.

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