Geheimcodes im Arbeitszeugnis

Codes im Arbeitszeugnis: Wie gut ist mein Zeugnis wirklich?

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses bekommen Sie in der Regel ein Arbeitszeugnis, in dem Ihre Leistungen bewertet werden. Oftmals scheinen diese positiver zu sein als sie wirklich sind. Unter Arbeitgebern hat sich eine Art Geheimsprache durch verschiedene Codes entwickelt, mit denen man Ihre wirkliche Arbeitsleitung durch die Blume bewerten kann. Wir erklären Ihnen, wie Sie diese Codes erkennen können.

Warum gibt es Codes im Arbeitszeugnis?

In § 109 GewO (Gewerbeordnung), der sich mit Arbeitszeugnissen beschäftigt, ist keine Rede von Codes. Ein Arbeitszeugnis muss aber wohlwollend dem Mitarbeiter gegenüber formuliert sein, weswegen sich bestimmte Formulierungen etabliert haben, durch die der Arbeitgeber ausdrückt, dass er mit der Leistung oder dem Verhalten des Arbeitnehmers nicht zufrieden war. Diese Codes erkennt man aber nur schlecht, wenn man sich eigentlich noch nie mit Arbeitszeugnissen auseinandergesetzt hat, da sie sehr versteckt ausgedrückt werden. Im Grunde kann man sagen, die Codes funktionieren so, als hätte Ihr Arbeitszeugnis Noten wie in der Schule.

Welche Kriterien sollte ein Arbeitszeugnis bewerten?

Im Allgemeinen sollte ein Arbeitszeugnis die Arbeitsleistung, das soziale Verhalten und das Engagement des Arbeitnehmers bewerten. Dazu können beispielsweise folgende Kategorien aufgeführt werden:

  • Ausdauer und Belastbarkeit

  • Auftreten und Sozialverhalten im Betrieb

  • Engagement und Motivation

  • Teamfähigkeit

  • Arbeitsweise und Leistungsfähigkeit

     

Es gibt aber auch Punkte, die in einem Arbeitszeugnis auf keinen Fall etwas zu suchen haben. Darunter fallen etwa diese:

  • Gehaltsangaben

  • Gesundheitszustand/Schwerbehinderung

  • Straftaten, die das Arbeitsverhältnis nicht beeinflussen

Was bedeuten die Formulierungen im Arbeitszeugnis?

Um das Arbeitszeugnis entschlüsseln zu können, benötigt man einen groben Überblick über die verschiedenen Formulierungen. In dieser Tabelle führen wir einige Beispiele auf, mit denen der Arbeitgeber die Arbeitsleitung des Mitarbeiters bewerten kann:

BewertungFormulierung
Note 1 – sehr gutSie erledigte ihre Aufgaben stets selbstständig und mit äußerster Sorgfalt.
Note 2 – gutEr erledigte seine Aufgaben stets zuverlässig und mit Sorgfalt.
Note 3 – befriedigendSie arbeitete gewissenhaft und zuverlässig.
Note 4 – ausreichendEr hat die ihm übertragenen Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erledigt.
Note 5 – mangelhaftSie hat die ihr übertragenen Aufgaben mit großem Interesse durchgeführt.
Note 6 – ungenügendSie war stets bemüht den üblichen Arbeitsaufwand zu bewältigen.

Eine sehr gute Leistung erkennt man häufig durch die Verwendung eines Superlativs in Verbindung mit „stets“ aus. Unterdurchschnittlich schlechte Bewertungen enthalten weniger positive Ausdrücke und zeichnen sich auch durch wenig Lob aus. Formulierungen wie „stets bemüht“ deuten in der Regel auf eine sehr schlechte Arbeitsleistung hin.

Eine ähnliche Richtlinie gibt es bei der Bewertung des Verhaltens:

BewertungFormulierung
Note 1 – sehr gutEr wurde von Vorgesetzten, Kollegen und Kunden stets als freundlicher und sehr fleißiger Mitarbeiter geschätzt.
Note 2 – gutVorgesetzte und Kollegen schätzten sie als kooperative Mitarbeiterin.
Note 3 – befriedigendDas Verhalten zu Kollegen und Vorgesetzten war vorbildlich.
Note 4 – ausreichendDie Zusammenarbeit mit Mitarbeitern und Vorgesetzten verlief reibungslos.
Note 5 – mangelhaftEr war stets um ein gutes Verhältnis zu Kollegen und Vorgesetzten bemüht.
Note 6 – ungenügendSie war eine umgängliche und kontaktbereite Kollegin.

Bei der Bewertung des sozialen Verhaltens gibt es die Regel, dass die Reihenfolge, in welcher Vorgesetzte, Kollegen und gegebenenfalls Kunden erwähnt werden, relevant für die Bewertung ist. Werden Kollegen vor den Vorgesetzten aufgezählt, deutet das auf ein schlechteres Verhältnis zwischen Arbeitgeber und -nehmer hin.

Was sollte ich in meinem Arbeitszeugnis beachten?

Wenn Ihnen auffällt, dass wichtige Elemente zu Ihrem Arbeitsverhältnis im Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden, kann das darauf hindeuten, dass es zu diesen Punkten nichts Positives aufzuführen gibt. Auch ein zu kurzes Zeugnis hinterlässt meistens keinen guten Eindruck, da die positiven Ausdrücke in der Bewertung in dem Fall wahrscheinlich zu kurz gekommen sind. Allerdings lassen sich auch übertriebene Lobe in Arbeitszeugnissen häufig eher als Ironie enttarnen und sind daher nicht unbedingt als positiv zu erachten. Ihr Arbeitszeugnis sollte eine Schlussformel enthalten, in der Ihr Arbeitgeber sich für die Zusammenarbeit bedankt und eventuell auch sein Bedauern über das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses ausdrückt. Wenn diese Schlussformel fällt oder nicht gut gesinnt formuliert ist, hinterlässt auch das einen negativen Beigeschmack beim Leser.

Wenn Ihnen auffällt, dass Ihr Arbeitszeugnis keine gute Bewertung enthält und Sie das als ungerechtfertigt empfinden, können Sie Ihren Arbeitgeber um eine Korrektur bitten. Falls er zu dieser nicht bereit sein sollte, besteht auch die Möglichkeit eine Zeugnisberichtigungsklage beim Arbeitsgericht einzureichen.

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