Gründe für Freistellung

Gründe für Freistellung: Wann darf mein Arbeitgeber mich freistellen?

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, wann Ihr Arbeitgeber Sie freistellen darf? Und dürfen Sie als Arbeitnehmer eigentlich unbezahlten Urlaub verlangen? Wir erklären Ihnen, was Ihre Rechte bei einer Freistellung sind und besprechen auch, ob Sie einer Doppelbeschäftigung nachgehen dürfen.

Welche Gründe für eine Freistellung gibt es?

Eine Freistellung kann verschieden aussehen und vor allem auch verschiedene Zeitspannen meinen. Ein typischer Fall, der sicherlich vielen einfällt, ist die Freistellung für den Zeitraum der Kündigungsphase. Hierbei haben sich Arbeitnehmer und -geber darauf geeinigt, dass der Arbeitnehmer nach der Kündigung auch bis zum tatsächlichen Ende des Angestelltenverhältnisses nicht mehr bei der Arbeit erscheinen muss. Der Mitarbeiter erhält eine Lohnfortzahlung bis zum offiziellen Kündigungsdatum, obwohl er freigestellt ist.

Eine zeitlich möglicherweise kürzer ausfallende Freistellungsphase ist die, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Pflichtverletzung freigestellt (suspendiert) wird. Arbeitgeber nutzen dies häufig, um sich Zeit für die Entscheidung zu nehmen, ob die Tat für eine Kündigung ausreicht oder der Arbeitnehmer stattdessen eine Abmahnung erhält.

Eine Freistellung, die nur durch den Arbeitnehmer erfolgt, muss gut begründet sein, wie beispielweise hierdurch:

  • Wegfall des Arbeitsplatzes

  • Gefahr des Geheimnisverrats

  • Schwerwiegende Pflichtverletzung(en)

     

Es gibt noch andere Fälle von kürzeren Freistellungen, wie der, wenn eine schwangere Arbeitnehmerin zu Vorsorgeuntersuchungen bei ihrem Arzt muss und die Termine nicht in die Freizeit legen kann. Eine längere Freistellung in der Schwangerschaft kann eintreten, wenn der Arzt der Patientin ein Beschäftigungsverbot verhängt. Das passiert, wenn sich die Schwangerschaft als kompliziert herausstellt oder die Arbeit generell körperlich zu anstrengend ist. In dem Falle einer schwangerschaftsbedingten Freistellung ist der Arbeitgeber zur vollständigen Lohnfortzahlung verpflichtet.

Im Allgemeinen gilt, dass Ihr Arbeitgeber Sie nicht ohne triftigen Grund freistellen darf, sonst können Sie rechtliche Schritte einleiten, um gegen die Freistellung vorzugehen.

Darf ich während der Freistellung woanders arbeiten?

Wenn man von einer unwiderruflichen Kündigung ausgeht, nach welcher der Arbeitnehmer eine Freistellung bis zum Ende der Kündigungsfrist erhalten hat, dann ja. Allerdings ist es hier wichtig, folgendes zu beachten:

  • Wettbewerbsverbot bei Konkurrenzunternehmen

  • Anzeige- und Genehmigungspflicht beim alten Arbeitgeber

  • Doppelgehalt wird teilweise angerechnet

     

Im Grunde sind die meisten Arbeitgeber kulant, wenn es darum geht, gekündigten Arbeitnehmern eine neue Beschäftigung während der Freistellungsphase zu genehmigen. Allerdings sollten Sie als Arbeitnehmer darauf achten, dass es eine Anzeige- und Genehmigungspflicht gegenüber des alten Betriebes gibt. Sagen Sie Ihrem alten Arbeitgeber also Bescheid, wenn Sie einen neuen Job kommen sehen und bitten um eine Absprache. Auch ist es wichtig zu bedenken, dass ein Wettbewerbsverbot laut § 60 HGB (Handelsgesetzbuch) gilt. Demnach dürfen Sie nicht bei einem direkten Konkurrenzunternehmen arbeiten oder ein eigenes gründen. Aber auch hier gibt es Arbeitgeber, für die das in Ordnung ist, wenn es abgesprochen wurde. Zuletzt sollten Sie noch in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag nachschauen, ob es dort eine Regelung bezüglich des Gehalts bei einer Doppelbeschäftigung nach Kündigung gibt. In einigen Fällen rechnet der ehemalige Arbeitgeber das Gehalt dann auf Ihren neuen Lohn an und Sie bekommen nicht beide Gehälter vollständig.

Wann habe ich Anrecht auf unbezahlten Urlaub?

Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf unbezahlten Urlaub, daher kann Ihr Arbeitgeber diesen Wunsch abschlagen. Wenn Sie aber einen der folgenden Gründe vorlegen können, kommen auch viele Arbeitgeber den Angestellten entgegen:

  • Pflege von Angehörigen

  • unverschuldete Notsituation

  • Genehmigung in anderen Fällen

     

Wenn Sie kurzzeitig Angehörige pflegen müssen, werden die meisten Arbeitgeber versuchen, sie unbezahlten Urlaub nehmen zu lassen. Das gilt auch in Notsituationen, für die der Arbeitnehmer nichts kann, wie zum Beispiel ein Hausbrand oder Überschwemmungen auf dem eigenen Grundstück. Auch wenn Sie des Öfteren mitbekommen haben, dass andere Mitarbeiter unbezahlten Urlaub nehmen durften, können Sie diesen beantragen. In der Regel sagt man hier, dass es mehr als drei bekannte Fälle geben sollte, um auch berechtigt zu sein.

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