Kündigung nach Sozialplan

Sozialplan: Wann kann eine Kündigung nach Sozialplan durchgesetzt werden?

Wenn Sie betriebsbedingt gekündigt werden, kann es sein, dass im Unternehmen ein Sozialplan festgelegt wurde. Dieser hilft dem Arbeitgeber bei der Entscheidung, welche Arbeitnehmer eher als andere gekündigt werden und beruht auf verschiedenen Voraussetzungen. In diesem Blogbeitrag lesen Sie alles Wichtige zu Sozialplänen und deren Umsetzung in Betrieben.

Was ist ein Sozialplan?

Ein Sozialplan ist eine festgelegte schriftliche Vereinbarung zwischen dem Betriebsrat eines Unternehmens und dem Vorgesetzten. Dabei werden im Sozialplan Kriterien festgelegt, die vor allem bei betriebsbedingten Kündigungen helfen, um zu bestimmen, welche Angestellten vor anderen Arbeitnehmern entlassen werden. Der Sozialplan muss aber nicht nur Dinge wie Kündigungen behandeln, sondern kann auch Vereinbarungen zu folgenden Punkten festhalten:

Welche Kriterien müssen für eine Kündigung nach Sozialplan erfüllt sein?

Generell gilt, dass ein Sozialplan nur in Betrieben geschlossen werden kann, die diese Voraussetzungen erfüllen:

  • mehr als 20 Angestellte

  • Unternehmen ist älter als vier Jahre

  • es existiert ein Betriebsrat

     

Wenn der Vorgesetzte beschließt, den Betrieb umzustrukturieren und dafür zum Beispiel mehrere Mitarbeiter auf einmal kündigen muss, kann er gemeinsam mit dem Betriebsrat die Kündigungskriterien festlegen. Dabei ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, wenn der Arbeitnehmer seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt ist.

Eine Entlassung von mehreren Mitarbeitern ist auch unter Interessenausgleich mit Namensliste bekannt. Das heißt, dass der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat schon vor dem Beginn der Betriebsumstrukturierung überlegt hat, welche Mitarbeiter anhand der Sozialkriterien eher entlassen werden.

Wer wird früher als andere gekündigt?

Bei den Kündigungskriterien kommt die sogenannte Sozialauswahl ins Spiel. Wenn eine betriebsbedingte Kündigung stattfindet, kann der Arbeitgeber nicht einfach frei entscheiden, wenn er als ersten entlässt, sondern muss sich nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien richten, um die Schutzbedürftigkeit der Arbeitnehmer in Erfahrung zu bringen. Das bedeutet, es spielt eine Rolle, wie schnell der Mitarbeiter wahrscheinlich einen neuen Job bekommen wird und ob er besondere Ausgaben hat. Die Kriterien sind folgende:

  • Alter des Mitarbeiters

  • mögliche Unterhaltspflichten

  • eventuelle Schwerbehinderung

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit

     

Hierfür wurde vom Bundesarbeitsgericht ein Punktesystem festgelegt, was Arbeitnehmer rechtlich schützen soll, wenn sie zum Beispiel unterhaltspflichtig gegenüber ihren Kindern sind. Die beispielhafte Punkteskala vom Bundesarbeitsgericht, um die Schutzbedürftigkeit zu ermitteln, sieht so aus:

  • Betriebszugehörigkeit: 1 Punkt pro Beschäftigungsjahr im Unternehmen

  • Alter des Mitarbeiters: 1 Punkt pro Lebensjahr

  • Unterhalt Ehepartner: 4 Punkte

  • Unterhalt Kinder: 2 Punkte pro unterhaltspflichtiges Kind

     

Mithilfe der Skala bestimmt der Arbeitgeber die jeweiligen Punkte für Mitarbeiter, die in ihren Aufgaben und dem Tätigkeitsbereich miteinander vergleichbar sind. Ein junger Mitarbeiter, der erst seit zwei Jahren im Betrieb arbeitet und ledig ist, wird also in der Regel bei einer betriebsbedingten Entlassung eher gekündigt als ein 42-jähriger Arbeitnehmer, der zwei Kinder hat und seit 12 Jahren im Betrieb angestellt ist.

Wie erfolgt eine Kündigung nach Sozialplan?

Zusammenfassend läuft der Sozialplan bei Entlassungen folgendermaßen ab:

  • Feststellung, welche Arbeitnehmer in ihren Aufgaben vergleichbar sind

  • Bestimmung der Rangordnung nach sozialer Schutzbedürftigkeit

  • Überprüfung, ob Arbeitnehmer von Sozialwahl nicht betroffen sind (z.B. Schwangere oder Schwerbehinderte)

     

Am Ende des Prozesses wird der Arbeitgeber wissen, welche seiner Mitarbeiter am wenigsten schutzbedürftig sind und diese entlassen. Dabei kann der Betriebsrat Widerspruch einlegen, wenn er der Meinung ist, dass ein Fehler bei der Sozialauswahl unterlaufen ist. Allgemein gilt, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat bei jeder Kündigung anhören und die Gründe der Kündigung vortragen muss. Allerdings muss er nicht auf Bedenken des Rates eingehen, solange dieser keinen rechtlich wirksamen Widerspruch einlegt. Dann werden die Arbeitnehmer gekündigt und haben nach Sozialplan in der Regel keine geänderte Kündigungsfrist.

Wurden Sie im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung entlassen und denken, dass der Sozialplan nicht entsprechend umgesetzt wurde? Wir von der CoRight vermitteln Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt aus unserem Partnernetzwerk, der Sie umfassend berät und die Möglichkeiten zum weiteren Verfahren mit Ihnen bespricht. Sollten Sie zudem keine gültige Rechtsschutzversicherung haben, können wir Ihnen mit unserem Sofort-Rechtsschutz im Arbeitsrecht das Kostenrisiko abnehmen. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten!

Fragen zum Arbeitsrecht oder zum Sofort-Rechtsschutz?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!