Kündigungsfristen

Kündigungsfrist: Welche Frist gilt für mein Arbeitsverhältnis?

Bei einer ordentlichen Kündigung des Arbeitsvertrages wird eine festgelegte Kündigungsfrist eingehalten. Die Dauer der Kündigungsfrist ist jedoch von der Form des Arbeitsverhältnisses abhängig, also ob Sie noch in der Probezeit sind oder zum Beispiel während der Ausbildung kündigen wollen. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, welche Kündigungsfrist für welche Arbeitsform gilt.

Warum gibt es Kündigungsfristen?

Kündigungsfristen sind zum Schutz des Arbeitnehmers sowie des Arbeitgebers da. Dem Arbeitnehmer soll während dieser Zeit die Möglichkeit gegeben werden, sich nach einem neuen Arbeitsplatz umzuschauen oder sich über den Bezug von Arbeitslosengeld zu informieren. Der Arbeitgeber kann währenddessen nach einem neuen Mitarbeiter suchen oder überlegen, wie er die freie Stelle zukünftig besetzen möchte.

Welche gesetzliche Kündigungsfrist gilt?

Die gesetzliche Frist bei Kündigungen ist in § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Der Paragraf legt fest, dass bei einer ordentlichen Kündigung seitens des Arbeitnehmers zum 15. oder Ende des Monats eine Kündigungsfrist von vier Wochen gilt.

Wenn ein Arbeitgeber einen Angestellten ordentlich kündigt, orientiert sich die gesetzliche Kündigungsfrist an der Dauer der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Die Dauer der Kündigungsfrist finden Sie in dieser Tabelle:

BetriebszugehörigkeitDauer der Kündigungsfrist
während Probezeit (6 Monate)2 Wochen; täglich kündbar
nach 7 Monaten5 Wochen; Kündigung zum 15./Monatsende
nach 2 Jahren1 Monat; Kündigung zum Monatsende
nach 5 Jahren2 Monate; Kündigung zum Monatsende
nach 8 Jahren3 Monate; Kündigung zum Monatsende
nach 10 Jahren4 Monate; Kündigung zum Monatsende
nach 12 Jahren5 Monate; Kündigung zum Monatsende
nach 15 Jahren6 Monate; Kündigung zum Monatsende
nach 20 Jahren7 Monate; Kündigung zum Monatsende

 

Welche Regelungen gibt es bei Ausbildungen und Minijobs?

Angestellte im Minijob-Verhältnis sollten sich in ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag über die für sie geltende Kündigungsfrist informieren. Wenn dort festgehalten wurde, dass sich an der gesetzlichen Kündigungsfrist orientiert wird, gelten die oben beschriebenen Fristen auch für 450-Euro Jobs.

Für Auszubildene in einer Berufsausbildung gilt ein besonderer Kündigungsschutz, weswegen sie nach der Probezeit nicht ordentlich gekündigt werden können. Der Azubi selbst kann nach dem Ende der Probezeit allerdings kündigen und hat dann eine geltende Kündigungsfrist von vier Wochen. Während der Probezeit können beide Parteien, also der Azubi und sein Ausbilder jederzeit fristlos kündigen. Ansonsten ist auch ein Aufhebungsvertrag für das Ende der Probezeit möglich. Dabei sollte der Azubi aber beachten, dass eventuell eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld die Folge sein kann.

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