Anspruch auf Zwischenzeugnis

Zwischenzeugnis: Kann ich eine Arbeitsbeurteilung verlangen?

Wenn Sie sich auf einen neuen Job bewerben möchten, ist ein Zeugnis, das einen Überblick der bisherigen Leistungen bietet, wichtig für den neuen Arbeitgeber. Aber können Sie eine schriftliche Leistungsbeurteilung auch ohne Interesse an einem neuen Arbeitsverhältnis anfordern? Wir erklären Ihnen in diesem Blogbeitrag, wann Sie Anspruch auf ein Zwischenzeugnis haben.

Was ist ein Zwischenzeugnis?

Ein Zwischenzeugnis ist der schriftliche Nachweis zu erbrachten Leistungen des Arbeitnehmers. Es ist also ähnlich wie das Arbeitszeugnis, das der Mitarbeiter ausgestellt bekommt, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Der Unterschied ist aber, dass das Zwischenzeugnis ausgestellt wird, während Arbeitnehmer noch im Unternehmen angestellt ist. Dabei gibt es auch hier den Unterschied zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zwischenzeugnis. Ein einfaches Zeugnis enthält folgende Informationen:

  • Art der Tätigkeit

  • Dauer der Beschäftigung im Unternehmen

  • Aufgabenbereich des Mitarbeiters

     

Im Unterschied dazu beschreibt der Vorgesetzte in einem qualifizierten Arbeitszeugnis auch noch die bisher erbrachte Leistung und das Sozialverhalten des Angestellten.

Muss der Arbeitgeber ein Zwischenzeugnis ausstellen?

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet ein Zwischenzeugnis auszustellen, da der Angestellte keinen gesetzlichen Anspruch darauf hat. Möglicherweise gibt es in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag explizit festgehaltene Regelungen, wann Sie ein Zwischenzeugnis anfordern können. In der Regel geht man davon aus, dass die meisten Arbeitgeber dem Wunsch nach einer Leistungsbeurteilung nachkommen, aber gezwungen werden kann er nicht.

Bevor Sie ein Zwischenzeugnis anfordern, sollten Sie sich überlegen, ob Sie es momentan wirklich benötigen. Denn wenn Sie in wenigen Monaten ein aktuelleres benötigen, wird Ihr Arbeitgeber Sie daraufhin weisen, dass ihm mindestens sechs Monate Zeit für eine neue Bewertung zustehen. Auch kann Ihr Arbeitgeber den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis als Druckmittel verstehen und Ihnen das negativ auslegen. Für den Fall, dass Sie dringend ein aktuelleres benötigen, beispielsweise für eine Bewerbung, wäre das ungünstig.

Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?

Wie schon erwähnt, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis. Viele Arbeitgeber stellen in bestimmten Fällen aber gerne eins aus. Die Gründe dafür könnten beispielweise folgende sein:

  • Elternzeit: Leistung wird vor längerer Unterbrechung der Arbeit festgehalten

  • lange Betriebszugehörigkeit: Leistungsbeurteilung des Arbeitgebers ist relevant

  • Vorgesetztenwechsel: Der neue Vorgesetzte wird die Leistung möglicherweise anders einschätzen

  • Beförderung: Die bisherigen Leistungen werden festgehalten

  • Weiterbildung: Viele Fortbildungseinrichtungen verlangen ein Zwischenzeugnis

  • Betriebsübernahme: Die Personalabteilung wechselt häufig auch

  • berufliche Umorientierung: Zeugnis dient zur Arbeitsbeurteilung bei einer Bewerbung

  • interner Jobwechsel: bisherige Leistungen werden festgehalten

  • befristeter Arbeitsvertrag: Weiterbeschäftigung nicht gesichert, Zeugnis dient zur Bewerbung

     

Was muss ich bei einem Zwischenzeugnis beachten?

Im Gegensatz zu einem Arbeitszeugnis, was zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird, wird der Schlussformel im Zwischenzeugnis keine so große Bedeutung auferlegt. Im Arbeitszeugnis bedankt sich der Vorgesetzte dort in der Regel für die Zusammenarbeit und formuliert gute Wünsche für die Zukunft des Arbeitnehmers. Da das Arbeitsverhältnis bei einem Zwischenzeugnis noch weiterläuft, kann der Arbeitgeber ausdrücken, dass er auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit hofft und sich für die bisherige Arbeit bedankt. Aber er ist laut dem Bundesarbeitsgericht nicht verpflichtet eine solche Schlussformel zu verfassen.

Auch wichtig ist, dass das letztendliche Arbeitszeugnis nur schlechter als das Zwischenzeugnis ausfallen darf, wenn der Arbeitgeber einen erheblichen Grund vorweisen kann. Ansonsten ist es nicht üblich, dass die Leistung eines Arbeitnehmers so stark abfällt, dass die Zeugnisse sich stark unterscheiden.

Auch in einer Ausbildung kann der Auszubildene ein qualifiziertes Zwischenzeugnis erbitten. Dafür bestehen folgende Begründungen:

  • Bewerbung um Arbeitsstelle nach der Ausbildung

  • Unterbrechung der Ausbildung für längere Zeit (Zivildienst, Elternzeit)

  • Wechsel des Ausbilders vor Abschluss der Ausbildung

     

Außerdem sollten Sie noch beachten, dass Ihr Vorgesetzter den Wunsch nach einem Zwischenzeugnis als Druckmittel verstehen kann, was er Ihnen negativ auslegen könnte. Ein Zwischenzeugnis würde als Druckmittel dienen, um den Arbeitgeber zu einer Gehaltserhöhung zu zwingen, da Sie ansonsten das Arbeitsverhältnis auflösen würden.

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