Abwicklungsvertrag nach Kündigung

Abwicklungsvertrag: Welche Vorteile bietet er für mich?

Wenn Sie gekündigt wurden, besteht die Möglichkeit gemeinsam mit Ihrem Vorgesetzten Rahmenbedingungen für die bereits ausgesprochene Kündigung zu treffen, die dann in einer Abwicklungsvereinbarung festgelegt werden. In diesem Blogbeitrag informieren wir Sie darüber, was Sie bei Ihrer Zustimmung unbedingt achten sollten.

Was ist ein Abwicklungsvertrag?

Ein Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und -nehmer, die nach Kündigungserhalt getroffen werden kann. Darin legen die beiden Parteien fest, mit welchen Regelungen die Kündigung durchgesetzt wird. Häufig auftretende Punkte sind dabei die Auszahlung einer Abfindung und der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage. Es liegt aber sowohl an Ihnen als auch am Arbeitgeber, ob solche Zugeständnisse gemacht werden, denn Sie haben beide das Recht, den Abwicklungsvertrag nicht unterschreiben zu wollen. Auch gibt es grundsätzlich keine Regel zur Schriftform des Dokuments. Es kann also auch eine mündliche Vereinbarung getroffen werden. Empfohlen wird allerdings immer, Verträge schriftlich zu schließen, um sie bei möglichen Konflikten als Beweis nutzen zu können.

Welche Vorteile bietet die Abwicklungsvereinbarung?

Für den Arbeitnehmer sind die klaren Vorteile, dass er die Chance bekommt, in der Abwicklungsvereinbarung nach der Kündigung eigene Interessen durchzusetzen. Das könnten zum Beispiel folgende sein:

Aber auch für den Arbeitgeber bietet sich durch den Abwicklungsvertrag eine gute Möglichkeit. Er kann den Arbeitnehmer nämlich versichern lassen, dass er in jedem Fall auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Das erspart dem Vorgesetzten eine Menge Stress und Kosten, weshalb sich eine Abfindung auch für ihn mehr lohnt. Allerdings kann ein Abwicklungsvertrag auch ohne Regelung zur Abfindung geschlossen werden. Das ist in der Regel aber eher unüblich.

Gibt es nach dem Abwicklungsvertrag eine Sperrzeit?

Ein Nachteil von Kündigungen mit Abwicklungsvertrag ist die mögliche Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit, wenn es um den Erhalt vom Arbeitslosengeld geht. Wenn Sie als Arbeitnehmer eine Abfindung für die Kündigung akzeptieren, kann das Arbeitsamt das als aktive Beteiligung an der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werten. Das führt möglicherweise dazu, dass Sie für eine Zeitspanne von bis zu zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld erhalten. Die Dauer der Sperrzeit wird aber trotzdem auf die generelle Bezugsdauer angerechnet, wodurch Sie weniger staatliche Unterstützung bekommen.

Um bei einer Abwicklungsvereinbarung mit Abfindung die Sperrzeit vermeiden zu können, muss einer dieser Gründe zutreffen:

  • betriebsbedingte Kündigung (z.B. durch Stellenabbau)

  • Insolvenzanmeldung des Unternehmens

  • schwere psychische Belastung am Arbeitsplatz (z.B. Mobbing oder sexuelle Belästigung)

  • Gehalt lag mindestens 20% unter Tariflohn

     

Wenn eine der Begründungen zutreffend ist, kann die Sperrzeit umgangen werden. Hierfür eignet sich die Prüfung durch einen Fachanwalt.

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