Altersteilzeit

Altersteilzeit: Muss mein Arbeitgeber mir die Altersteilzeit ermöglichen?

Viele Arbeitnehmer möchten so früh wie möglich in die Altersrente gehen, haben aber Sorge, dass Sie dadurch finanzielle Probleme nicht umgehen können. Es besteht die Möglichkeit, ab einem bestimmten Alter auf die sogenannte Altersteilzeit umzusteigen, bei der die Arbeitnehmer auch vor finanziellen Einbußen geschützt sein sollen. Aber wie funktioniert die Altersteilzeit was sind mögliche Vor- und Nachteile? Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles zum Altersteilzeitmodell.

Kann jeder in Altersteilzeit gehen?

Die Altersteilzeit ist ein Modell zur Verkürzung der Arbeitszeit vor dem Eintritt in die gesetzliche Altersrente. Dabei steigt der Arbeitnehmer für seine restliche Zeit im Betrieb durch einen Altersteilzeitvertrag auf eine Teilzeitstelle um.

Es sind aber einige Voraussetzungen zu beachten, ohne deren Einhaltung die Altersteilzeit nicht möglich ist. Die folgenden Punkte sind in § 2 Abs. 1 AltTZG (Altersteilzeitgesetz) geregelt:

  • zu Beginn der Altersteilzeit hat der Arbeitnehmer sein 55. Lebensjahr beendet

  • der Arbeitnehmer war in den letzten fünf Jahren mindestens 1.080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt (ALG I, Hartz IV, Krankengeld zählen mit)

  • Altersteilzeit ist vertraglich zu vereinbaren

  • Dauer ist frei bestimmbar, muss aber bis zum Renteneintritt laufen

  • Arbeitszeit muss sich um mindestens die Hälfte der bisherigen verringern

     

Mit der Altersteilzeit soll ein fließender Übergang vom Arbeitsleben in die Rente ermöglicht werden, ohne dass dem Arbeitnehmer große finanzielle Sorgen bevorstehen. Auch der Arbeitgeber profitiert von der Regelung, da er den Arbeitsplatz zeitgleich neu besetzen kann. Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Altersteilzeit, weswegen der Arbeitgeber sie nicht ermöglichen muss.

Wie läuft die Altersteilzeit ab?

Dadurch, dass die Altersteilzeit auf einer freiwilligen Basis zwischen Arbeitgeber und -nehmer vereinbart wird, können die beiden sich auf ein Ablaufmodell einigen, mit dem alle Parteien zufrieden sind. Die beiden bekanntesten Modelle sind folgende:

  • Blockmodell

  • Gleichverteilungsmodell

     

Beim Blockmodell wird die Dauer der Altersteilzeit bis zum Renteneintritt in zwei Phasen eingeteilt. Als erstes kommt die Arbeitsphase, in der der Arbeitnehmer in Vollzeit arbeitet und trotzdem nur sein Teilzeitgehalt erhält. In der zweiten Hälfte befindet sich der Arbeitnehmer dann in der Freistellungsphase. Das heißt, er ist von der Arbeit im Unternehmen freigestellt, bezieht aber weiterhin das Teilzeitgehalt. Dieses Modell hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer die Zeit vor der gesetzlichen Rente schon zur freien Verfügung hat, aber trotzdem noch Lohn erhält.

Das Gleichverteilungsmodell besteht daraus, dass die Arbeitszeit des Arbeitnehmers um die Hälfte reduziert wird und er diese Stundenanzahl die gesamte Dauer der Altersteilzeit arbeitet. Dabei entscheiden Arbeitgeber und -nehmer gemeinsam, wie viele Wochenstunden geleistet werden sollen. Der Vorteil beim Gleichverteilungsmodell besteht darin, dass der Arbeitnehmer einen fließenden Übergang in die Altersrente hat und gleichzeitig mit seinem Wissen neue Mitarbeiter anlernen kann.

Allerdings können sich Arbeitgeber und -nehmer auch auf eine andere Variante einigen, da es keine gesetzlichen Vorschriften zur zeitlichen Umsetzung der Altersteilzeit gibt. Häufig wird auch eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit umgesetzt.

Kann ich mit 60 in Altersteilzeit gehen?

Da kein gesetzlicher Anspruch auf Altersteilzeit besteht, kommt es bei der Einigung ganz auf Sie und Ihren Arbeitgeber drauf an. Aber auch wenn dieser Ihnen die Umstellung ermöglicht, sollten Sie wissen, welche Fallen bei der Altersteilzeit aufkommen können.

Vor allem folgende Punkte müssen bedacht werden:

  • möglicher Entfall von Sonderzahlungen

  • Krankengeld kann Einkommen vielfach reduzieren

     

Je nach Arbeits- oder Tarifvertrag kann es nach der Umstellung auf eine Teilzeitstelle dazu kommen, dass Ihr Arbeitgeber keine Sonderzahlungen, zum Beispiel Weihnachts- oder Urlaubsgeld, mehr tätigen muss. Diesen Fall sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber besprechen.

Wenn ein Arbeitnehmer die Krankheitsdauer von sechs Wochen überschreitet, wird die Entgeltzahlung auf Krankengeld umgestellt. Dadurch, dass das schon eine Reduzierung auf das Teilzeitgehalt stattgefunden hat, erhält der Angestellte durch das Krankengeld nur noch etwa ein Drittel seines Einkommens vor der Altersteilzeit, was zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann.

Allerdings ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine sogenannte Aufstockung für den Arbeitnehmer zu zahlen. Das heißt, er muss das halbierte Gehalt wieder um 20% des reduzierten Betrags aufstocken, damit die finanzielle Lage des Arbeitnehmers in Altersteilzeit sicherer ist. Deshalb ist die Altersteilzeit trotz möglicher Fallen dennoch eine gute Möglichkeit zur Vorruhestandsregelung für den Arbeitnehmer.

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