Wiedereinstellung nach Kündigungsschutzklage

Wiedereinstellung: Was passiert nach der Kündigungsschutzklage?

Wenn Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen, kann es in bestimmten Fällen dazu kommen, dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt werden muss. Aber wann ist die Wiedereinstellung verpflichtend und braucht der Angestellte einen neuen Arbeitsvertrag? Diese und weitere Fragen klären wir in diesem Blogbeitrag.

Was passiert bei einer gewonnenen Kündigungsschutzklage?

Arbeitnehmer, die gegen ihre Kündigung klagen, sind davon überzeugt, dass die Entlassung nicht korrekt ablief und hoffen deshalb auf eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses. Wenn das Arbeitsgericht feststellt, dass die Kündigung als unwirksam einzustufen ist, gilt der Angestellte nicht mehr als gekündigt und hat dadurch Anspruch auf eine Nachzahlung des verlorenen Lohns. Außerdem hat der Arbeitnehmer folgende Möglichkeiten:

  • Klage auf Wiedereinstellung oder Weiterbeschäftigung

  • Auflösung des Arbeitsvertrages

     

Der Arbeitsvertrag wird häufig aufgelöst, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den beiden Parteien durch den Kündigungsschutzprozess zu stark geschädigt wurde und die Zusammenarbeit dadurch nicht mehr funktioniert.

Was ist der Unterschied zwischen Wiedereinstellung und Weiterbeschäftigung?

Wenn Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage einreichen, werden sie in der Regel während der Prozesszeit weiterbeschäftigt, um im Falle einer unwirksamen Kündigung den Anschluss an die Arbeit nicht verloren zu haben.

Die Wiedereinstellung nach einer Kündigungsschutzklage ist ein eigener Prozess, der die Zustimmung von Arbeitgeber und -nehmer benötigt, um einen neuen Arbeitsvertrag aufzusetzen. Arbeitnehmer können nach einer Kündigung auch gesondert auf Wiedereinstellung klagen, wonach der Vertrag ebenfalls neu ausgehandelt werden muss. Außerdem verfällt bei einer Wiedereinstellung die Möglichkeit auf den Erhalt einer Abfindung.

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