Erledigungsklausel

Erledigungsklausel: Welche Ansprüche können abgegolten werden?

Ein Aufhebungsvertrag dient dazu, das bestehende Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden, ohne dass eine Kündigung ausgesprochen wird. Wenn Sie und Ihr Arbeitgeber darin eine Erledigungsklausel vereinbaren, können bestimmte Forderungen und Ansprüche abgegolten werden. Aber welche sind das genau und wann lohnt sich die Ausgleichsklausel für Sie? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Blogbeitrag.

Was ist eine Erledigungsklausel im Aufhebungsvertrag?

Die Erledigungsklausel, auch als Ausgleichsklausel bekannt, soll dazu dienen, dass es nach Ende des Arbeitsverhältnisses zu keinen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und -geber kommt. Dabei kann sich die Klausel auf verschiedene Ansprüche beider Parteien beziehen, beispielweise auf nicht genommen Resturlaub, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, wofür der Arbeitnehmer im Gegenzug die Schäden am Firmenwagen nicht begleichen muss.

Eine Formulierung der allgemeinen Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag könnte zum Beispiel so lauten:

  • „Mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind alle wechselseitigen und auch zukünftigen Ansprüche beider Parteien, egal ob bekannt oder unbekannt, erledigt.“

     

Können sämtliche Ansprüche abgegolten werden?

Grundsätzlich gilt, dass es Ansprüche in Arbeitsverhältnissen gibt, die nicht abgegolten werden können. Dazu gehören gesetzliche Festlegungen wie diese:

  • Arbeitszeugnisse und -papiere

  • Urlaub, der unter den Mindestanspruch fällt

  • Gehalt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses

     

Außerdem wurde vom Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sich die Erledigungsklausel zum einen deutlich von den anderen Bestandteilen im Aufhebungsvertrag abheben muss, um erkennbar zu sein und zum anderen, dass die Klausel als unwirksam gilt, wenn nur der Arbeitgeber durch sie begünstigt wird. Es müssen also beide Parteien Vorteile von der Unterzeichnung einer Erledigungsklausel haben, beispielsweise durch eine Abfindungszahlung an den Arbeitnehmer.

Gibt es verschiedene Formen der Erledigungsklausel?

Zum einen ist die Erledigungsklausel als Ausgleich mit einer Verzichtswirkung bekannt, wie eben beschrieben. Dabei wird durch einen Ausgleich wie eine Abfindung auf andere Ansprüche verzichtet.

Es gibt aber auch noch die Art der Ausgleichsklausel als reine Empfangsbestätigung. Dadurch können sich beide Parteien absichern, dass Dinge wie Arbeitslaptops oder Firmenwagen zurückgegeben wurden und die Gegenseite das bestätigt hat.

Kann ich eine Ausgleichsklausel anfechten?

Gesetzlich ist geregelt, dass es kein generelles Widerrufsrecht für Erledigungsklauseln gibt, nachdem sie vom Arbeitnehmer wissentlich unterschrieben wurden. Allerdings gilt, wie auch allgemein für Aufhebungsverträge, dass eine Anfechtung stattfinden kann, wenn der Arbeitnehmer zur Unterschrift durch Drohung gezwungen oder arglistig getäuscht wurde. In dem Fall sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden und sich beraten lassen.

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen und Sie sind sich unsicher, ob dieser Vorteile für Sie bietet? Wir von der CoRight vermitteln Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt aus unserem Partnernetzwerk, der Sie umfassend berät und die Möglichkeiten zum weiteren Verfahren mit Ihnen bespricht. Sollten Sie zudem keine gültige Rechtsschutzversicherung haben, können wir Ihnen mit unserem Sofort-Rechtsschutz im Arbeitsrecht das Kostenrisiko abnehmen. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten!

Fragen zum Arbeitsrecht oder zum Sofort-Rechtsschutz?

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich kostenfrei und unverbindlich beraten!