Massenentlassung

Massenentlassung: Wie viele Arbeitnehmer dürfen gekündigt werden?

Wenn der Arbeitgeber eine bestimmte Anzahl an Mitarbeitern kündigt, spricht man von einer Massenentlassung. Um diese durchsetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen, wie zum Beispiel eine Massenentlassungsanzeige, eingehalten werden. Welche anderen Punkte zu beachten sind, erklären wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.

Was versteht man unter Massenentlassungen?

Eine Massenentlassung tritt ein, wenn in einem Betrieb mit mindestens 21 angestellten Arbeitnehmern ein bestimmter Schwellenwert an gleichzeitigen Kündigungen überschritten wird. Die Grenzen dafür sind in § 17 des KSchG (Kündigungsschutzgesetz) festgelegt. Wenn innerhalb von 30 Kalendertagen folgende Schwellenwerte überschritten werden, spricht man von einer Massenentlassung:

  • Betrieb mit mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmern entlässt mehr als fünf Angestellte

  • Betrieb mit mehr als 60 und weniger als 500 Arbeitnehmern entlässt mehr als 10% oder mehr als 25 Angestellte

  • Betrieb mit mehr als 500 Arbeitnehmern entlässt mehr als 30 Angestellte

     

Bei der Überprüfung, ob eine Massenentlassung vorliegt oder nicht, muss der Arbeitgeber genau schauen, wer als Arbeitnehmer zählt. Es gibt unter anderem folgende Arten der Angestellten, die nicht als Betriebsmitarbeiter zählen:

  • Leiharbeiter

  • leitende Angestellte

  • vorübergehende Mitarbeiter (z.B. im Weihnachtsgeschäft)

     

Wann ist eine Massenentlassung rechtens?

Sobald der Arbeitgeber feststellt, dass die geplanten Kündigungen durch die Schwellwerte zu einer Massenentlassung werden, muss er eine Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit melden. Durch die Anzeige verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrfrist für die Arbeitnehmer, so dass die Kündigungen frühestens einen Monat nach der Anzeige geltend werden. Dadurch kann sich die Agentur auf die Welle von Arbeitssuchenden vorbereiten, um ihnen möglichst schnell neue Arbeitsstellen vermitteln zu können. Nach der Anzeige hat der Arbeitgeber 90 Tage Zeit, die Kündigungen durchzusetzen. Wenn die Frist verstrichen ist, muss er eine neue Massenentlassungsanzeige stellen.

Außerdem ist die Massenentlassung nur wirksam, wenn der Betriebsrat in einem sogenannten Konsultationsverfahren mit einbezogen wurde und der Arbeitgeber bei einer Beratung die Kündigungsgründe offengelegt hat. Zusätzlich muss der Arbeitgeber den Betriebsrat über folgendes informieren:

  • Anzahl der zu entlassenden Arbeitnehmer

  • betroffene Berufsgruppen

  • vorgesehener Kündigungszeitraum

  • Auswahlkriterien zur Kündigung

  • Berechnungen zu möglichen Abfindungen

     

Auch verhandelt der Betriebsrat einen Interessenausgleich und Sozialplan, um die Arbeitnehmer möglichst gut zu schützen. Dabei muss auch überprüft werden, ob sich unter den geplanten Kündigungen Arbeitnehmer mit besonderem Kündigungsschutz wie beispielsweise Schwerbehinderte oder Schwangere befinden.

Bekommt man bei einer Massenentlassung eine Abfindung?

Grundsätzlich besteht auch bei einer Massenentlassung kein allgemein gültiges Recht auf eine Abfindung. Doch durch das Konsultationsverfahren beim Betriebsrat, in dem ein Sozialplan ausgehandelt wird, werden häufig Kündigungen mit Abfindung beschlossen.

Wenn Sie gegen eine Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung klagen wollen, kann es durchaus passieren, dass Sie als Arbeitnehmer Recht bekommen. Durch die verschiedenen Anforderungen der Massenentlassungsrichtlinie, die der Arbeitgeber einhalten muss, können leicht Fehler passieren. Sollte das Arbeitsgericht feststellen, dass während des Vorgangs nicht alles korrekt eingehalten wurde, können Sie die Kündigungsschutzklage gewinnen.

Hat Ihr Arbeitgeber Sie im Rahmen einer Massenentlassung gekündigt, aber Ihrer Ansicht nach, ist die Kündigung nicht korrekt abgelaufen? Wir von der CoRight vermitteln Ihnen einen erfahrenen Rechtsanwalt aus unserem Partnernetzwerk, der Sie umfassend berät und die Möglichkeiten zum weiteren Verfahren mit Ihnen bespricht. Sollten Sie zudem keine gültige Rechtsschutzversicherung haben, können wir Ihnen mit unserem Sofort-Rechtsschutz im Arbeitsrecht das Kostenrisiko abnehmen. Lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten!

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