Abfindung im öffentlichen Dienst

Öffentlicher Dienst: Wann erhalte ich eine Abfindung?

Im öffentlichen Dienst arbeiten Angestellte meist nach Tarifverträgen. Wenn sie gekündigt werden, stellt sich vielen die Frage, ob sie denn Anspruch auf eine Abfindung haben und wenn ja, wie hoch die ausfällt. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, unter welchen Umständen Angestellte im öffentlichen Dienst einen Abfindungsanspruch haben und wie die Berechnung funktioniert.

Was ist der öffentliche Dienst?

Der öffentliche Dienst ist das Arbeitsfeld, dessen Arbeitsaufgaben dem Staat und seiner Verwaltung dienen. Der Begriff ist weit gefasst und umfasst Berufe wie Chefärzte, Richter, Soldaten oder andere Beamte. Für Beamte gilt allerdings das Beamtenrecht, in dem spezielle Regelungen für das Arbeitsverhältnis bestimmt sind. Auch Chefärzte oder andere wissenschaftliche Angestellte haben in der Regel einen individuellen Anspruch auf Abfindungen. Für die meisten Angestellten im öffentlichen Dienst gilt aber der TVöD (Tarifvertrag für der öffentlichen Dienst).

Hat man im öffentlichen Dienst Anspruch auf Abfindung?

Im Allgemeinen gilt, dass auch Angestellte im öffentlichen Dienst keinen generellen Anspruch auf Abfindung haben, sondern die Möglichkeit, eine Abfindung zu erhalten, wie bei anderen Arbeitnehmern situationsabhängig ist.

In den folgenden Fällen hat der Angestellte laut Tarifvertrag allerdings Anrecht auf eine Abfindungszahlung:

  • ungerechte Benachteiligung bei einer Kündigung aufgrund von Krankheit

  • Arbeitnehmer muss Rentenkürzung wegen vorzeitiger Altersrente bei Kündigung hinnehmen

  • Kündigung aufgrund von Personalabbau ggf. mit Aufhebungsvertrag

     

Ein Tarifvertrag bietet also unter bestimmten Bedingungen eine Abfindung für gekündigte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Aber auch im Tarifvertrag sind nicht alle Mitarbeiter vertreten. Er gilt nämlich nur, wenn der Angestellte seit mindestens sechs Monaten beschäftigt ist und der Betrieb insgesamt zehn oder mehr Arbeiter angestellt hat.

Wie wird die Abfindungshöhe im öffentlichen Dienst berechnet?

Wenn Sie Abfindungsanspruch haben, sollten Sie in dem für Sie geltenden Tarifvertrag nach der Berechnung für die Abfindung nachschauen. Falls dort nichts zu finden ist, gelten die in § 4 Abs. 1 TVsA (Tarifvertrag zur sozialen Absicherung) festgelegten Richtlinien:

  • Summe entspricht mindestens der Hälfte des letztens Entgelts

  • Summe beträgt ein Viertel des letzten Entgelts für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit

  • Summe ist höchstens fünfmal so hoch wie das letzte Entgelt

Nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit sieht der TVsA eine Abfindung in Höhe von einem halben bis zu sieben Monatsgehältern vor. Das könnte bei einem brutto-Monatsgehalt von 3.500 Euro so aussehen:

  • 3.500 x 4 = 14.000 Euro

Hier hat die Angestellte nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit also eine Abfindung in Höhe ihres vierfachen Monatsgehalts erhalten, sprich 14.000 Euro.

Falls Sie mit einem Aufhebungsvertrag entlassen werden, gilt hier die Regel, dass die Abfindungshöhe höchstens siebenmal so hoch wie das letzte Entgelt sein darf. Generell sind Abfindungsreglungen in Aufhebungsverträgen immer möglich.

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