Aufhebungsvertrag in der Ausbildung

Ausbildung: Kann ich den Betrieb durch einen Aufhebungsvertrag wechseln?

Auszubildende haben nach ihrer Probezeit im Unternehmen keine Möglichkeit ihren Arbeitsvertrag ohne weiteres zu kündigen. Könnte da ein Aufhebungsvertrag helfen? Und wenn ja, ist mein Arbeitgeber überhaupt verpflichtet ihn zu unterschreiben und kann ich eine Abfindung verlangen? In diesem Blogbeitrag klären wir alle Fragen rund um Aufhebungsverträge in einer Ausbildung.

Ist ein Aufhebungsvertrag für Auszubildende möglich?

Aufhebungsverträge nach der Probezeit sind für Azubis möglich und grundsätzlich auch der einfachste Weg, um die Ausbildung nach der Probezeit zu beenden oder den Betrieb zu wechseln. Eine ordentliche Kündigung, sprich mit der Einhaltung von Kündigungsfristen, ist für Auszubildende nur möglich, wenn ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt:

  • ausbleibendes Gehalt

  • sexuelle Belästigung im Betrieb

  • Mobbing durch Kollegen oder Vorgesetzte

     

Ein Aufhebungsvertrag, auch als Auflösungsvertrag bekannt, kann aber ohne Kündigungsgrund und einvernehmlich zwischen Azubi und Arbeitgeber beschlossen werden. In der Probezeit ist das in der Regel aber unüblich, weil dort eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit einer zweiwöchigen Frist ohne Angabe von Gründen möglich ist.

Kann man einen Aufhebungsvertrag in der Ausbildung wegen Betriebswechsel schließen?

Aufhebungsverträge werden in der Ausbildung durch die erschwerte Kündigung häufig genutzt, um den Ausbildungsbetrieb zu wechseln. Dafür hat der Auszubildene idealerweise schon ein neues Arbeitsverhältnis in Aussicht, da sonst eine Sperrzeit beim ALG I (Arbeitslosengeld) droht. Die Sperrzeit bei der Agentur für Arbeit kann umgangen werden, wenn ein wichtiger Grund wie Krankheit oder die Drohung einer fristlosen Kündigung vorliegt.

Was Azubis außerdem beachten sollten, ist, dass der Chef nicht verpflichtet ist, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sollte der Vorschlag vom Vorgesetzten selbst stammen, muss auch der Azubi nicht zwangsläufig unterschreiben, auch wenn ihm dann vielleicht eine fristlose Kündigung droht. Es gibt also keinen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung eines Aufhebungsvertrages beider Parteien.

Sollte die Aufhebung des Lehrvertrags für einen Betriebswechsel aber zustande gekommen sein, muss der Azubi folgende Punkte abhaken, um Probleme zu vermeiden:

  • Betriebswechsel bei Berufsschule anmelden

  • Krankenkasse über Änderung der Ausbildungssituation informieren

  • neuen Ausbildungsvertrag an die Kammer weiterleiten

     

Welche Vorteile hat ein Aufhebungsvertrag für Auszubildende?

Durch die erschwerte Kündigung in Ausbildungen ist der Aufhebungsvertrag die einfachste Möglichkeit, den Betrieb zu wechseln oder die Ausbildung abzubrechen, wodurch der Ausbildungsvertrag aufgehoben wird. Aber er bietet auch noch mehr Vorteile:

  • möglicher Anspruch auf Abfindung

  • frei wählbarer Zeitpunkt zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • keine Angabe von Kündigungsgründen

  • Betriebsrat muss nicht angehört werden

  • Anspruch auf sehr gutes Arbeitszeugnis kann durchgesetzt werden

     

Die Ausschließung des Betriebsrates kann aber auch von Nachteil für den Azubi sein, wenn er sich schlecht gegen den Willen des Arbeitgebers durchsetzen kann und sich ungerecht behandelt fühlt, denn bei einem Aufhebungsvertrag greift auch der gesetzliche Kündigungsschutz nicht.

Wenn Azubis sich mit ihrem Arbeitgeber dann auf den Inhalt des Aufhebungsvertrages geeinigt haben, müssen folgende Voraussetzungen für seine rechtliche Wirksamkeit erfüllt sein:

  • Vertrag muss in Schriftform vorliegen

  • beide Parteien haben eigenhändig unterschrieben (bei minderjährigen Azubis die gesetzlichen Vertreter)

  • Arbeitgeber hat Auszubildendem Bedenkzeit gewährt

     

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